ProzessIllegale Änderungen an BMW: Junger Berner Autofan bleibt verurteilt
SDA
12.8.2020 - 17:12
Ein junger Berner Autofan hat sich erfolglos gegen einen Strafbefehl gewehrt, den er wegen illegaler Änderungen am BMW seines Vaters erhielt. Eine Burgdorfer Einzelrichterin bestätigte am Mittwoch die Verurteilung des 27-Jährigen zu einer Busse von 500 Franken.
Zwar sei es verständlich, dass sich der Kosovare über die Umstände ärgere, welche ihm die Busse einbrachten, sagte die Richterin. Und der Strafbefehl der Staatsanwältin, gegen den sich der Autofan wehrte, sei nicht ganz präzis.
Die Richterin sprach den Mann aber – wie zuvor die Staatsanwältin – wegen Führens eines nicht betriebssicheren und nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Personenwagens schuldig. Auch muss der junge Mann Verfahrenskosten tragen. Er kann das Urteil noch ans Obergericht weiterziehen.
Fälschlicherweise verdächtigt
Der junge Kosovare fuhr Mitte Juni 2019 zusammen mit einem Kollegen am Steuer des BMW in den Ausgang nach Solothurn. An diesem Abend lieferten sich in Langenthal Autorowdys ein Rennen. Das jedenfalls wurde einem Polizisten per Funk mitgeteilt, der damals im Dienst stand.
Als dieser ein dunkles, aufgemotztes Auto wahrnahm, verfolgte er dieses zusammen mit einer Kollegin. Doch hängte der Autorowdy die Polizei ab. Diese machte sich deshalb auf die Suche nach dem Flüchtigen.
Von einem Passanten erhielt der Polizist den Tipp, es gebe da einen jungen Mann mit einem solchen Wagen. Gemeint war der junge Kosovare, den die Polizisten deshalb anhielten, als er von Solothurn nach Hause zurückkehrte. Sie wollten die Pneuspur des Autos und dessen Navigationsgerät unter die Lupe nehmen.
Rasch zeigte sich, dass der Kosovare nichts zu tun hatte mit dem Vorfall in Langenthal. Doch kamen im Zug der Untersuchungen mehrere unzulässige Änderungen am Auspuff und am Fahrwerk zum Vorschein. Auch waren sogenannte Distanzscheiben an den Hinterachsen nicht gut genug befestigt.
All dies zeigte sich erst ein paar Tage später und nicht wie im Strafbefehl angegeben am Abend, an dem in Langenthal nach einem Rowdy gesucht wurde.
Zeugin sprach von lautem Auto
Der Verteidiger des jungen Mannes machte deshalb vor Gericht geltend, das Anklageprinzip sei verletzt. Vorgeworfen würden dem jungen Mann aktenwidrige und falsche Sachverhalte. Das Auto hätte schon gar nicht kontrolliert werden dürfen.
Denn es habe an einem hinreichenden Tatverdacht für den Vorwurf der illegalen Änderungen am Auto gefehlt. Schliesslich habe die Polizei nicht einen Autotuner gesucht, sondern einen Flüchtigen.
Ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens gegen den Kosovaren sei angezeigt. Dieser sagte, wenige Tage nach dem Vorfall hätte er all die Änderungen dem Strassenverkehrsamt zeigen müssen.
Die Argumentation des Verteidigers liess die Richterin aber nicht gelten. Der Strafbefehl sei insgesamt klar genug. Am fraglichen Abend sei es für den Kosovaren zwar «nicht optimal» abgelaufen. Doch gebe es Aussagen des Polizisten und einer Zeugin, das Auto des Kosovaren sei laut gewesen.
Die formalen Voraussetzungen für die Untersuchung des Autos seien gegeben gewesen. Nicht die Strafprozessordnung, aber das Strassenverkehrsgesetz gebe der Polizei die Kompetenz, Autos zu untersuchen, wenn diese laut seien.
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