Hundegesetz Im Kanton Solothurn sollen Listenhunde einfacher zugelassen werden

roch, sda

13.3.2024 - 09:07

Assistenzhunde sollen im Kanton Solothurn künftig von der Hundesteuer befreit sein. (Archivbild)
Assistenzhunde sollen im Kanton Solothurn künftig von der Hundesteuer befreit sein. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Solothurn sollen Listenhunde einfacher zugelassen, Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit und die Kontrollzeichengebühr neu geregelt werden. Die Regierung hat den Entwurf eines angepassten Hundegesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

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Ziel der Teilrevision des Hundegesetzes ist es, die Zulassung sogenannter Listenhunde zu vereinfachen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Dies besonders bei Mischlingen oder wenn Besitzerinnen und Besitzer solcher Hunde aus einem anderen Kanton zuzögen.

Wie im Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehen, sollen neben Blindenhunden auch alle anderen Assistenzhunde, die von der Sozialversicherung unterstützt werden, von der Hundesteuer befreit werden. Auslöser für die Änderungen waren Vorstösse aus dem Kantonsrat, wie die Staatskanzlei schreibt.

Hundesteuer ersetzt Kontrollzeichengebühr

Weiter will die Regierung die bisherige Kontrollzeichengebühr durch eine kantonale Hundesteuer ersetzen. Dies ohne finanzielle Auswirkungen auf Hundehaltende oder Gemeinden, wie es hiess.

Bisher erhob der Kanton Solothurn eine Gebühr von 40 Franken für die jährliche Hundemarke, die aber seit 2017 nicht mehr ausgegeben wurde. Weil das Steuergericht urteilte, die Gebühr erfülle – ohne Ausgabe einer Hundemarke – die rechtlichen Vorgaben nicht mehr, wurde sie für das Jahr 2024 ausgesetzt.

Der Kanton teilte mit, die jährlichen Einnahmen von rund 700'000 Franken würden für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Hunden im Bereich Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit benötigt. Die Anhörung dauert bis am 13. Mai.