Der Kanton Bern spricht sich in der Vernehmlassung gegen den sogenannten Experimentierartikel aus. Mit ihm soll auf Bundesebene die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Studien zum Cannabis-Konsum gelegt werden. Daran hat insbesondere die Stadt Bern ein Interesse.
In ihrem Auftrag wollte die Universität Bern bereits vergangenes Jahr einen wissenschaftlichen Versuch mit legalem Cannabisverkauf starten. Die kantonale Ethikkommission hatte dem Versuch zugestimmt, doch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schob dem Vorhaben einen Riegel - zumindest vorerst.
Für den Versuch fehlten die gesetzlichen Grundlagen, hielt das BAG fest und regte gleich selber an, einen Experimentierartikel ins Gesetz aufzunehmen. Mehr noch: das BAG anerkannte in seinen Ausführungen das gesundheitspolitische Anliegen, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis zu erforschen.
Die Politik liess sich nicht lange bitten und nahm den Steilpass an. Bereits im vergangenen Juli stellte der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesartikel vor. Mit dem Entwurf will der Bundesrat eine "strukturierte Debatte über den Umgang mit Cannabis" ermöglichen, wie Gesundheitsminister Alain Berset im Juli sagte.
Die rot-grün dominierte Stadt Bern zeigte sich erfreut über das rasche Vorgehen. Die politische Debatte zum Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend, betonte die Stadtberner Direktorin für Bildung, Soziales und Sport, Franziska Teuscher, damals.
Keinen Bedarf
Ganz anders sieht es der bürgerlich dominierte Kanton. Er spricht sich nun in der Vernehmlassung gegen den Gesetzesartikel aus. Es gebe bereits genügend Studien, um entscheiden zu können, ob in der Schweiz der Cannabiskonsum legalisiert werden solle.
Die negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums seien hinlänglich bekannt, heisst es in einer Mitteilung der bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom Donnerstag. Am Berner Cannabis-Versuch sind auch zahlreiche andere Städte und Gemeinden interessiert.
Nachsicht bei geringen Mengen
Der Cannabis-Konsum ist in der Schweiz seit 1951 grundsätzlich verboten und strafbar. Die Kantone legen das Recht jedoch unterschiedlich streng aus.
Mehrere Kantone, darunter Bern, ahnden bereits seit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2013 den Besitz von geringen Mengen Cannabis nicht mehr, wenn keine Anzeichen auf Konsum oder Handel bestehen. Andere Kantone, namentlich in der Westschweiz, verfolgen eine striktere Linie.
Das Bundesgericht hielt im Herbst 2017 in einem Urteil fest, dass der Besitz von geringfügigen Mengen zwar im Grundsatz verboten, aber straffrei ist. Das Urteil nahmen wiederum einige Kantone zum Anlass, ihre Praxis anzupassen.
Rund 200'000 Personen rauchen in der Schweiz pro Monat mindestens einen Joint. Gleichzeitig floriert der Schwarzmarkt.
5000 Personen pro Pilotversuch
Gemäss der nun vorliegenden Verordnung dürfen die Pilotversuche während höchstens fünf Jahren und nur für wissenschaftliche Zwecke durchgeführt werden. Sie sollen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Drogen auf die Gesundheit der Konsumentinnen, das Konsumverhalten, den Drogenmarkt, den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit liefern.
Die Versuche müssen auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt sein, die Teilnehmerzahl darf 5000 Personen nicht überschreiten und Minderjährige sind davon ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Personen, die nachweislich bereits Cannabis konsumieren und ihren Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde haben.
Die Versuchsteilnehmenden dürfen nur an den zugelassenen Verkaufsstellen und ausschliesslich zum Eigengebrauch fünf Gramm reines THC pro Mal und insgesamt zehn Gramm reines THC pro Monat erwerben. Bei einem THC-Gehalt von 15 Prozent entspricht das einer Menge von 66 Gramm handelsüblichem Blütencannabis.
Der Preis soll den Wirkstoffgehalt und den "ortsüblichen Schwarzmarktpreis" berücksichtigen. Dieser liege derzeit bei 10 bis 15 Franken pro Gramm.
Interessierte Gemeinden und Städte müssen beim BAG ein Gesuch einreichen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, und nach Anhörung der betroffenen Kantone, kann das BAG die Bewilligung erteilen. Gleichzeitig will der Bundesrat den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern.
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