Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Thuner Ortsplanungsrevision genehmigt und sämtliche noch hängigen Einsprachen abgewiesen.
20.09.2024, 10:43
SDA
Der Thuner Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) bezeichnete den Schritt in einer Mitteilung der Stadt vom Freitag als «Meilenstein». Mit der neuen Ortsplanung könne die hohe Lebensqualität und die Identität der Stadt erhalten werden. Zugleich könne sich Thun aber auch weiterentwickeln.
Die Genehmigungsverfügung des Kantons löste eine 30-tägige Beschwerdefrist aus. Während dieser sind beim Kanton zwei weitgehend identisch lautende Beschwerden eingegangen. Eingereicht wurden sie durch ein lokales Architekturbüro und eine Pensionskasse.
Die Beschwerden betreffen die Regelungen über den gemeinnützigen Wohnungsbau sowie jene über den Arealbonus. Die Stadt wird nun beim Kanton ein Gesucht stellen, wonach die unbestrittenen Teile der Ortsplanungsrevision möglichst rasch in Kraft gesetzt werden können.
Bis zum Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision gilt für Bauvorhaben weiterhin die Vorwirkung des neuen Reglements. Das bedeutet, dass Baugesuche nach der geltenden baurechtlichen Grundordnung 2002 beurteilt werden und auch den Bestimmungen und den Plänen der Ortsplanungsrevision nicht widersprechen dürfen.
Sobald die Revision in Kraft tritt, werden Baugesuche ausschliesslich nach neuem Recht beurteilt. Gleiches gilt beim Teilinkrafttreten für die betroffenen Teile.
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