KulturpolitikKanton Bern schafft Voraussetzung für Hilfe an Kulturbetriebe
sr, sda
26.11.2020 - 11:30
Stillleben während einer Probe von Konzert Theater Bern. (Archivbild)
SDA
Die Berner Regierung hat eine Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich genehmigt. Er schafft damit die Voraussetzung, dass bernische Kulturveranstalter Bundes- und Kantonshilfe erhalten.
Wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte, hat sie mit demselben Ziel auch eine Leistungsvereinbarung mit der Eidgenossenschaft genehmigt. Die Einführungsverordnung tritt am 1. Dezember in Kraft, die Leistungsvereinbarung nach Unterzeichnung.
Mitte Oktober hatte der Bundesrat die Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Damals hiess es, im laufenden Jahr stelle der Bund 50 Millionen Franken für verschiedene Massnahmen zur Verfügung. 2021 werde der Bund den Kantonen 100 Millionen Franken bereitstellen.
Der Verein Suissculture Sociale erhalte 20 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturschaffenden und die Dachverbände bekämen 10 Millionen Franken für die Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich.
Maximal 24 Millionen Franken
Die Unterstützungsmassnahmen werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert. Der Kanton Bern entnimmt den kantonalen Teil dem Kulturförderungsfonds.
Wie die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion am Donnerstag auf Anfrage bekanntgab, stehen bis Ende nächsten Jahres im Kanton Bern 24 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und für Transformationsprojekte zur Verfügung.
Der am Donnerstag veröffentlichten Verordnung ist zu entnehmen, dass der Kanton Bern pro Kulturunternehmen höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens deckt, welcher durch die Corona-Massnahmen entsteht. Maximal 500'000 Franken werden pro Unternehmen ausgezahlt.
Für Beiträge an Transformationsprojekte stehen maximal 30 Prozent der Mittel zur Verfügung.
Die bernische Bildungs- und Kulturdirektorin Christine Häsler sagte kürzlich, während der ersten Corona-Welle von diesem Frühling seien an 704 Berner Kulturinstitutionen und Einzelkünstlerinnen und -Künstler total 18 Millionen Franken ausbezahlt worden. Dies als Einkommensausfälle.
Abweichung vom Sonderstatutsgesetz
Die von der Kantonsregierung verabschiedete Verordnung weicht laut einem am Donnerstag veröffentlichten Vortrag der Regierung vom Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel ab.
Dieses Gesetz gibt dem Bernjurassischen Rat und dem Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel im Kulturbereich besondere Kompetenzen. Die beiden Räte sind laut dem Vortrag einverstanden mit der Abweichung. Sie waren zur Verordnung konsultiert worden.
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