Soziales Kanton Bern übernimmt «im Grundsatz» neue Skos-Richtlinien

sr, sda

31.3.2021 - 17:25

Eine Schuldenberaterin der Caritas während einer Sitzung mit einer Klientin. (gestelltes Archivbild)
Eine Schuldenberaterin der Caritas während einer Sitzung mit einer Klientin. (gestelltes Archivbild)
Keystone

Die Berner Regierung hat einer Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe zugestimmt. Damit übernimmt der Kanton Bern laut einer Mitteilung des Regierungsrats die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) «im Grundsatz» ins kantonale Recht.

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Im Kanton Bern solle aber das heutige Leistungsniveau in der individuellen Sozialhilfe beibehalten und nicht erhöht werden, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch weiter.

Aus diesem Grund würden in der kantonalen Sozialhilfeverordnung gewisse Regelungen festgehalten, welche den entsprechenden Skos-Richtlinien vorgingen. Die angepasste Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern tritt am 1. Mai in Kraft.

Die Sozialhilfekonferenz verabschiedete die angepassten Richtlinien im vergangenen Sommer. Sie empfahl damals den Kantonen die Anwendung der überarbeiteten Richtlinien per 1. Januar diese Jahres. Es handle sich primär um eine redaktionelle Überarbeitung der Richtlinien. Diese sind Empfehlungen zur Ausgestaltung und Berechnung der Sozialhilfe.

Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet und gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse.