Verwaltungsgericht Kanton Bern verliert Rechtsstreit gegen Seeländer Gemeinden

SDA

15.5.2019 - 11:15

Der Kanton Bern muss auf eigene Kosten überprüfen, ob die alte Wehrbrücke zwischen Brügg und Port noch in gutem Zustand ist. Er hat vor Verwaltungsgericht den Rechtsstreit gegen die beiden Seeländer Gemeinden verloren.

Das geht aus einem Urteil hervor, das am Mittwoch publiziert wurde. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerden der Gemeinden Brügg und Port gut und hoben einen Entscheid der bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion auf.

Die Brücke stammt aus den 1930er-Jahren. Als Massnahme der zweiten Juragewässerkorrektion baute der Kanton damals im Nidau-Büren-Kanal das Regulierwehr Port. Auf dem Wehr erstellte er eine Strassenbrücke, welche Brügg und Port verbindet.

Nach eigenen Angaben tat er dies auf Wunsch der beiden Gemeinden. Aus seiner Sicht handelt es sich sowieso um eine Gemeindestrasse, sonst wäre sie ja im kantonalen Strassennetzplan eingetragen. Also sei es an Brügg und Port, den baulichen Zustand nach all den Jahren einmal überprüfen zu lassen und die Kosten dafür zu übernehmen.

Die Gemeinden sehen das anders – und das Verwaltungsgericht auch, wie aus dem Urteil hervorgeht: Der Kanton habe die Strassenbrücke nie den Gemeinden zugewiesen. Also handle es sich nach wie vor um eine Kantonsstrasse. Die Untersuchung der Brücke müsse der Kanton demnach selber zahlen, ebenso eine allfällige Sanierung.

Dies auch dann, wenn der Kanton Bern nun von der Möglichkeit Gebrauch mache, das Strassenstück neu als Gemeindestrasse einzureihen und den Gemeinden zu übertragen. Denn das kantonale Strassengesetz sehe vor, dass die Strasse in diesem Fall «in werkmängelfreiem Zustand» zu übertragen sei.

Ob in diesem Rechtsstreit das letzte Wort gesprochen ist, wird sich weisen. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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