BernKanton Bern will bei Umsetzung der Pflegeinitiative vorangehen
zc, sda
22.4.2024 - 14:36
Der Kanton Bern sieht sich bei der Umsetzung der Pflegeinitiative in einer Vorreiterrolle. Nach eigenen Angaben ist er einer der wenigen Kantone, die schon in diesem Sommer die erste Etappe – die Ausbildungsoffensive – umzusetzen beginnen. Das geht aus einem Communiqué vom Montag hervor.
22.4.2024 - 14:36
SDA
Über den Stand der Dinge informierte der Kanton gleichentags rund 400 Vertreterinnen und Vertretern aus dem Gesundheitswesen und der Pflege. Er rief sie zur aktiven Mitarbeit bei der Umsetzung auf. Man wolle praxisnah agieren, sagte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg gemäss Communiqué.
Im Kanton Bern gilt bereits seit 2012 eine Ausbildungsverpflichtung für 14 nicht-universitäre Gesundheitsberufe in Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen. Der Kanton erfülle alle Bedingungen, um Bundesbeiträge zu erhalten, hiess es im Communiqué. Das entsprechende Bundesgesetz tritt im Juli 2024 in Kraft.
Die erforderlichen Rahmenbedingungen hat der Kanton nach eigenen Angaben bereits geschaffen, weshalb er noch einen Schritt weiter gehen könne. Die Bildungs- und die Gesundheitsdirektion hätten ein Konzept für zusätzliche Massnahmen erarbeitet.
140 Millionen Franken
Dafür stehen gemäss Beschluss des Regierungsrats die 60 Millionen Franken bereit, die an Bundesbeiträgen erwartet werden. Insgesamt stehen für die Mitfinanzierung der Ausbildungsverpflichtung, für die Förderprogramme und die neuen Massnahmen in den kommenden acht Jahren rund 140 Millionen Franken zur Verfügung.
Bereits beschlossen sind erhöhte Ausbildungsbeiträge für 25 Quereinsteigende und Spätberufene an Höheren Fachschulen. Die Neuerung geht auf einen Vorstoss der Mitte Kanton Bern zurück.
Angebot auch für Flüchtlinge
Geplant ist auch ein analoges Förderprogramm für Studierende des Pflegestudiengangs an der Berner Fachhochschule. Ziel ist es, mit solchen Zusatzfinanzierungen weiteren Personengruppen – zum Beispiel Flüchtlingen – den Zugang in die Pflegeausbildung zu ermöglichen.
Geförderten Personen wird zum Erhalt des Lebensunterhalts ein Monatslohn von 3500 Franken für die Ausbildungszeit zugesichert. Der Kanton wird festlegen, wie viele Personen pro Jahr maximal gefördert werden. Diese Programme werden dem Bund zur Mitfinanzierung eingereicht.
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