Coronavirus – Bern Kanton bessert bei Härtefallprogramm nach

hn, sda

15.1.2021 - 16:52

Insbesondere die Gastronomie beklagte sich über die komplizierte Härtefallhilfe im Kanton Bern. Dieser hat nun nachgebessert.
Insbesondere die Gastronomie beklagte sich über die komplizierte Härtefallhilfe im Kanton Bern. Dieser hat nun nachgebessert.
Keystone

Im Kanton Bern erhalten Unternehmen einfacheren Zugang zur Corona-Härtefallhilfe. Auch die Maximalbeiträge hat der Regierungsrat beträchtlich erhöht. Die Sozialpartner sind zufrieden.

Die Berner Regierung habe damit «die berechtigte Kritik aus der Wirtschaft» aufgenommen, schreiben der Gewerbeverband Berner KMU, der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, die Berner Arbeitgeber, der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern und der Dachverband angestellte bern in einer Mitteilung vom Freitag.

Das Härtefallprogramm des Kantons lief Anfang Januar an und erntete viel Kritik. Die vielen Kriterien würden zahlreiche Unternehmen von der Hilfe ausschliessen. Zudem sei das Verfahren kompliziert.

Für die Schublade produziert

Am Mittwoch beschloss nun der Bund seinerseits eine ganze Reihe von Lockerungen und Vereinfachungen der Härtefallregelungen. Damit habe sich die Situation für den Kanton Bern völlig verändert, sagte Regierungsrat Christoph Ammann, Vorsteher der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Freitag vor den Medien.

Der Kanton habe sein Konzept also «für die Schublade» produziert. Ammann begrüsste jedoch die Lockerungen und Verbesserungen auf Bundesebene, auch wenn der Bundesrat die Regeln eine laufenden Spiels verändert habe.

Das Härtefallprogramm des Kantons Bern richtet sich nun nach einer neuen Entschädigungslogik, wie Ammann bekannt gab. So berechnen sich die Beiträge für Härtefälle nun auf der Basis ihrer Fixkosten.

Anrecht haben Betriebe, die entweder wegen der Pandemie 40 Tage geschlossen werden mussten oder mindestens 40 Prozent ihres Umsatzes eingebüsst haben.

Höhere Maximalbeiträge

Maximal erhalten Unternehmen nicht mehr 200'000 Franken sondern bis zu 750'000 Franken. Damit schöpft der Kanton die Möglichkeiten des Bundes nun voll aus. Die geänderte kantonale Härtefallverordnung tritt am Montag in Kraft.

Unternehmen, die seit Anfang November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, gelten neu automatisch als Härtefälle. Der Kanton verzichtet auf einen Nachweis der Gefährdung der Existenz, behält sich aber vor, Beiträge nachträglich zurückzufordern, sollte eine Überdeckung vorliegen.

Als Bemessungsgrundlage dienen neu die Umsätze der vergangenen 12 Monate und nicht der Jahresumsatz 2020. Zur Berechnung der Beiträge werden die Fixkosten, das heisst, alle vom Umsatz unabhängigen Kosten ohne Löhne, hinzugezogen.

Der Kanton verzichtet zudem auf den Nachweis, dass beim Unternehmen im Jahr 2019 keine Überschuldung vorliegt und der Betrieb bis Mitte 2021 überlebensfähig sein muss.

Ausserdem wird das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen auf drei Jahre oder bis zur Rückzahlung der Hilfe verkürzt.

Apell an den Bund

Im Moment sei nicht absehbar, wie weit der zur Verfügung stehende Rahmenkredit ausreiche, um alle beitragsberechtigten Unternehmen zu unterstützen, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung. Im Moment stehen für Bern 208 Mio. Franken an Bundes- und Kantonsgeldern bereit.

Der Regierungsrat betont deshalb, dass der Bundesrat die vom eidgenössischen Parlament gesprochenen Reserven von 750 Mio. Franken vollumfänglich den Kantonen zur Verfügung stellen muss, ohne zusätzliche Auflagen.

Damit könnte der Kanton Bern zusätzlich rund 80 Millionen Franken einsetzen, hofft die Regierung. Weiter erwartet der Regierungsrat vom Bund, dass er dem Parlament im Frühling eine fünfte Tranche für Härtefallmassnahmen vorlegt.

Der Regierungsrat erwartet zudem vom Bundesrat, dass er dem Parlament in der Frühlingsession 2021 eine fünfte Tranche für die Umsetzung der Härtefallmassnahmen in der Schweiz beantragt.

Rund 6000 Gesuche

Der Kanton Bern rechnet mit rund 6000 Härtefallgesuchen. Sie sollen möglichst innerhalb von zehn Tagen bearbeitet und so rasch wie möglich ausbezahlt werden. Die Gesuche können bis im Juli 2021 gestellt werden.

Erste Gesuche nimmt der Kanton ab dem 25. Januar entgegen. Gesuche, die seit dem 4. Januar bereits eingegangen sind, müssen erneut gestellt werden, gab Ammann bekannt. Dies deshalb, weil das Verfahren nun nach den Bundesratsentscheiden ein ganz anderes geworden ist.

https://www.be.ch/covid-support

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