Nach dem Bundesrat hat nun auch der Kanton Bern die Weichen für die neue BLS-Werkstätte gestellt und das Gebiet in Chlyforst Nord definitiv im Richtplan festgesetzt. Gegen das Vorhaben wehren sich Landschaftsschützer und Anwohner.
Mit der definitiven Aufnahme des Standorts in den kantonalen Richtplan hat die Berner Regierung die Grundlage für den nächsten Schritt geschaffen: das Plangenehmigungsverfahren. Für dieses wiederum ist das Bundesamt für Verkehr zuständig.
Ab 2025 fällt für die BLS ihre bisherige Werkstätte in der Berner Aebimatt weg. Dadurch fehlen dem Bahnunternehmen Werkstattkapazitäten für den Betrieb der S-Bahn.
Seit mehreren Jahren sucht der Kanton deshalb nach einem geeigneten Areal. Insgesamt über 40 Standorte wurden geprüft. Schliesslich zog der Kanton ein Gelände in Chlyforst Nord in Betracht. Nach einem Anhörungsverfahren und einer Interessenabwägung stellte der Kanton schliesslich beim Bund einen entsprechenden Antrag.
Anfang Dezember bestätigte der Bundesrat den Kanton Bern in seinem Entschluss, wie die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am Montag mitteilte. Nun hat der Kanton Bern die Vorgabe aus dem übergeordneten Sachplan des Bundes in den kantonalen Richtplan übernommen.
Die geplante Werkstätte im Chlyfost Nord stösst namentlich bei Anwohnern, Quartierorganisationen, einer Nachbargemeinde und Landschaftsschützern auf Widerstand.
Der Verein Chlyforst kritisierte Anfang Dezember die bundesrätliche Weichenstellung heftig. Der unverbaute Westen Berns sei "nicht der "beste Ort" um Wald und Kulturland zu verschandeln. Die Vereinigung kritisiert die Standortwahl der BLS und des Kantons als "politisch motiviert und sachlich nicht belegt".
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