Coronavirus – Solothurn Kanton Solothurn bietet Selbständigen 2000 Franken als Nothilfe an

SDA

23.3.2020 - 16:45

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie stellt der Solothurner Regierungsrat den Selbständigerwerbenden 10 Millionen Franken als Nothilfe zur Verfügung. Es geht um 2000 Franken pro Person. Das Geld muss nicht zurückbezahlt werden.

Über diesen Fonds wird Geld sofort und unbürokratisch an Selbstständigerwerbende in wirtschaftlich besonders schwierigen Situationen ausbezahlt, wie die Solothurner Staatskanzlei am Montag mitteilte. Viele Selbstständige würden von der Situation hart getroffen. Die ersten hätten sich bereits auf den Sozialdiensten gemeldet.

Mit dem Massnahmenpaket des Bundes stehe den Selbständigerwerbenden zwar finanzielle Hilfe über die Erwerbsersatzordnung zu. Die dafür zuständigen Ausgleichskassen könnten jedoch erst in rund 14 Tagen Gesuche verarbeiten und Auszahlungen tätigen. Der Regierungsrat will daher mit dem Überbrückungsfonds Entlastung schaffen und Betroffenen eine unkomplizierte Überbrückung ausbezahlen.

Konkret erhält 2000 Franken, wer im Kanton wohnt und sein Geschäft schliessen musste oder Aufträge verlor. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Betroffene im Jahr mit seinem Geschäft mindestens 20'000 Franken verdient.

Auch soll kein anderes Einkommen vorhanden sein, und der Verdienst des Partners oder der Partnerin zu gering sein. Es sollen zudem keine relevanten Barmittel vorhanden sein.

Halbes Monatseinkommen

Die Summe von 2000 Franken entspricht geschätzt einem halben Monatseinkommen eines Kleinstbetriebes wie Coiffeuse, Taxifahrer, Floristin oder Fitnesstrainer, wie die Staatskanzlei festhält. Diese finanzielle Hilfe muss bei ordentlichem Bezug nicht zurückerstattet werden. Solothurn ist gemäss Regierungsrat der erste Kanton mit einem solchen Überbrückungsfonds.

Der Bundesrat beschloss zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vergangene Woche ein umfassendes Massnahmenpaket. Oberstes Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhalten, die Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende aufzufangen. Die Kantone sind für den Vollzug zuständig.

Der Kanton Solothurn ist nach eigenen Angaben bereits daran, in den zuständigen Ämtern die Kapazitäten zu erweitern, so dass die entsprechenden Gesuche möglichst rasch abgewickelt und die Gelder ausbezahlt werden können.

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