Grosser Rat BE Kantonsparlament lehnt Begnadigungsgesuch ab – kein Härtefall

pa, sda

8.6.2022 - 18:32

Das Frauengefängnis in Hindelbank. (Symbolbild)
Das Frauengefängnis in Hindelbank. (Symbolbild)
Keystone

Eine im Kanton Bern mehrfach verurteilte Frau muss ihre Freiheitsstrafe verbüssen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch ein Begnadigungsgesuch der Betroffenen einstimmig abgelehnt.

pa, sda

Es lägen keine Gründe für eine Begnadigung vor, erklärte Christine Gerber (SVP) namens der Justizkommission, die sich mit dem Gesuch um Straferlass befasst hatte. Weitere Informationen gab es dazu im Rat nicht.

Gemäss einem Bericht der Zeitungen «Bund» und «Berner Zeitung» war die Betroffene seit 2018 mehrfach gebüsst worden – unter anderem wegen Drogenkonsums und Schwarzfahrens. Der anonymisierte Regierungsratsbeschluss zum Begnadigungsgesuch liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Ein Gericht verurteilte die Frau 2019 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden, einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Beschimpfung. Dies, nachdem sie einen Polizisten ins Bein gebissen hatte. Die Strafen kumulierten sich zu einer Strafe von 155 Tagen Freiheitsentzug.

Das Begnadigungsgesuch begründete die Frau damit, dass sie sich im Strafvollzug nicht um ihre Tiere kümmern könne und Angst habe vor Corona. Für die Behörden ist jedoch kein Härtefall ersichtlich, weshalb die Frau keine Sonderbehandlung verdiene.

Gemäss dem Medienbericht wurden seit 2015 insgesamt 21 Begnadigungsgesuche eingereicht. Davon wurde bislang nur eines bewilligt. 2016 erlaubte der Grosse Rat einer Person durch Senken des Strafmasses das Tragen einer Fussfessel, nachdem es vor Gericht zu einem Missverständnis gekommen war.