Im bernischen Polizeigesetz wird kein Passus eingebaut, der sich explizit gegen sogenanntes Racial Profiling richtet. Dass die Polizei bei Kontrollen die Grundrechte wahre, verstehe sich von selber, befand am Montag die grosse Mehrheit des Kantonsparlaments.
Polizeikontrollen rein aufgrund äusserer Merkmale wie der Hautfarbe seien etwa in der Stadt Bern ein Problem, sagte Simone Machado Rebmann (GaP/Bern). Schwarze und Nordafrikaner würden im Kampf gegen den Drogenhandel mehr kontrolliert als andere, auch Sinti und Roma gerieten oft ins Visier der Polizei.
Machado schlug vor, die Behörden explizit zu vorurteilsfreiem Handeln und aktivem Einsatz gegen Diskriminierung zu verpflichten. Doch davon wollten die Ratsmehrheit nichts wissen.
Es handle sich hier um ein Grundrecht, das bereits auf Verfassungsstufe gewährleistet sei. Ein Grundrecht auch noch gesetzlich zu verankern mache keinen Sinn, befand etwa Samuel Leuenberger (BDP/Trubschachen). Mehrere Redner machten darauf aufmerksam, dass die Polizeikontrollen von Menschen aus Afrika in Zusammenhang mit Drogenhandel nicht von ungefähr kämen.
Es sei aber selbstverständlich, dass sich die Kantonspolizei an die Vorgaben der Verfassung halte, betonte Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Der Rat lehnte Machados Antrag mit 106 zu 18 Stimmen ab.
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