Grosser Rat BE Kirchensteuer für Berner Betriebe kommt auf den Prüfstand

zc, sda

6.3.2024 - 15:12

Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen wird im Kanton Bern erneut diskutiert. (Symbolbild)
Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen wird im Kanton Bern erneut diskutiert. (Symbolbild)
Keystone

Der Berner Regierungsrat prüft, ob die Kirchensteuer für juristische Personen künftig freiwillig sein soll. Mit 93 zu 52 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch ein entsprechendes Postulat von Carlos Reinhard (FDP) überwiesen.

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Ob das Kantonsparlament dereinst einer Abschaffung der Kirchensteuer-Pflicht für Unternehmen zustimmen wird, ist aber offen. Fürs erste wünscht sich der Rat eine Auslegeordnung, wie sich in der Debatte zeigte.

Die Regierung solle die genauen finanziellen, juristischen und sozialen Folgen eines solchen Schritts aufzeigen, hiess es. Schliesslich leisteten die Landeskirchen mit dem Geld wertvolle Arbeit etwa zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten.

Zu klären sei auch, ob eine Steuerbefreiung überhaupt verfassungskonform wäre, sagte Urs Graf namens der SP/Juso-Fraktion. Überdies biete sich nun die Gelegenheit, das Verhältnis des Staates zu den Landeskirchen und zu den anderen Religionsgemeinschaften zu schärfen.

Immer weniger Kirchenmitglieder

Schliesslich gehörten immer mehr Bernerinnen und Berner entweder keiner Landeskirche oder gar keiner Religionsgemeinschaft an, machten mehrere Votanten geltend. Da sei die Pflicht der Unternehmen zur Kirchensteuer ein Anachronismus.

Samuel Leuenberger (SVP) wies weiter darauf hin, dass sich die Kirchen immer wieder zu gesellschaftlichen Themen auf eine Art und Weise äusserten, die nicht im Sinn der Wirtschaft sei. Störend seien auch Flaggen und Transparente an kirchlichen Gebäuden. Anderseits müsse man sich schon fragen, wer die gesellschaftlich wertvolle Arbeit mache, wenn sie die Kirche nicht mehr erledige.

Spende statt Steuer

Eine freiwillige Steuer wäre keine Steuer mehr, sondern eine Spende, bemerkte Markus Wenger (EVP). Einer Auslegeordnung widersetze er sich aber nicht, denn sie könne auch aufzeigen, was verloren gehen könnte. Ähnlich sah es Jakob Schwarz (EDU).

Die bernischen Landeskirchen hatten im Vorfeld der Debatte davor gewarnt, dass sie Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse reduzieren müssten, wenn die Kirchensteuern von juristischen Personen künftig freiwillig wären.

Die Unternehmenskirchensteuern dürften bekanntlich ausschliesslich für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse verwendet werden – und nicht für den kultischen Bereich. In Stadt, Agglomeration und in ländlichen Gebieten erbringen die Kirchen ihren Angaben zufolge einen breiten Service public.

Mehrere Dutzend Millionen

2021 erhoben die Kirchgemeinden im Kanton Bern Steuern von juristischen Personen im Umfang von 36,8 Millionen Franken, wie der Regierungsrat in seiner Antwort festhielt. Werde die Abgabe freiwillig, dürften die Einnahmen viel tiefer liegen.

Für juristische Personen kennen heute zwölf Kantone eine Kirchensteuerpflicht ohne Zweckbindung, Drei weitere – darunter Bern – haben eine Zweckbindung. Eine fakultative Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin. Mehrere Kantone haben überhaupt keine Kirchensteuer für Unternehmen.