NaturschutzgebieteKleine «Sünden» in Naturschutzgebieten – Bern will Bussen prüfen
hn, sda
29.11.2021 - 11:35
Der Kanton Bern ist bereit zu prüfen, ob Aufsichtspersonen über Naturschutzgebiete künftig für kleinere Vergehen Bussen verteilen können.
29.11.2021 - 11:35
SDA
Bussen können heute lediglich Wildhüterinnen und Wildhüter als Organe der gerichtlichen Polizei verteilen. In den letzten Jahren sei bei der Wildhut aber personell stark abgebaut worden, moniert der Grüne Grossrat Beat Kohler (Meiringen) in einem Vorstoss.
Der Wildhut fehlten damit die Ressourcen für die Aufsicht über Naturschutzgebiete. Doch der Druck auf diese häufig für Besuchende attraktiven Gebiete steige an, begründet Kohler seinen Vorstoss.
Breit abgestützter Vorstoss
Während der Coronapandemie haben viele Menschen die einheimische Natur für sich entdeckt. Dementsprechend ist auch der Druck auf die Schutzgebiete gestiegen. Im Kanton Bern müsse die Schutzaufsicht delegiert werden können, fordert Kohler. Zudem seien Ordnungsbussen vorzusehen, damit die Schutzaufsicht kleinere Verstösse ahnden könne.
Kohler fand quer durch die Berner Parteienlandschaft Mitstreiter. Unterstützt wird sein Vorstoss von Grossratsmitgliedern aus SP, SVP, GLP, EVP und der Mitte.
Ihnen schwebt zum Beispiel eine Lösung mit ausgebildeten «Rangern vor, wie es sie zum Beispiel schon vereinzelt im Kanton Bern gibt, etwa für die Moorlandschaft auf der Alp Lombach oberhalb von Habkern.
Solche «Ranger» könnten in stark frequentierten Gebieten während Schönwetter-Wochenenden oder in den Ferienzeiten Besucher informieren und sensibilisieren. Auch wenn «Ranger» explizit nicht die Funktion einer Polizei übernehmen, wäre es aus Sicht der Motionäre hilfreich, wenn alle, die mit der Schutzaufsicht betraut sind, auf ein Ordnungsbussensystem für kleinere Übertretungen zurückgreifen könnten.
Nahe an den Leuten
Der Regierungsrat verweist auf den Umstand, dass im Kanton Bern nebst der Wildhut auch freiwillige Naturschutzaufseherinnen und -aufseher unterwegs sind. In einigen Gegenden seien ausgebildete Ranger im Einsatz.
Anders als die Wildhut seien die Ranger nicht Organe der gerichtlichen Polizei und könnten so nahe an den Menschen eine Aufklärungsfunktion einnehmen.
Während Wildhüter Übertretungen aufgrund ihrer Funktion als Organ der gerichtlichen Polizei zwingend ahnden müssen, kann die Rangerin oder der Ranger Besucherinnen und Besucher auch einmal nur auf ihr Fehlverhalten hinweisen.
Diese Zusammenarbeit habe sich bewährt, hält der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss fest. Er lehnt diesen Punkt des Vorstosses daher ab.
Hingegen ist die Regierung bereit zu prüfen, ob Ordnungsbussen in der Naturschutzgesetzgebung sinnvoll und mit den vorhandenen Ressourcen umsetzbar sein könnten.
Ob es soweit kommt, entscheidet der bernische Grosse Rat.
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