Baubewilligung per Mausklick: Die grossrätliche Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission unterstützt eine Revision des bernischen Baugesetzes zur Einführung der elektronischen Baubewilligung.
Die Möglichkeit, Baugesuche elektronisch einzureichen, wurde bereits 2017 geschaffen. Nun will der Regierungsrat im Gesetz verbindlich festlegen, dass Baugesuche, alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren sowie die Nutzungspläne künftig elektronisch einzureichen sind. Die Baugesuche sollen künftig über die Plattform «eBau» eingereicht werden.
Die Nutzungspläne wurden bereits seit 2015 elektronisch eingereicht, rechtlich massgebend war aber die Papierversion. Neu soll die elektronische Version rechtsverbindlich sein.
Die vorberatende Kommission ist der Ansicht, dass das Verfahren für das Einreichen eines Baubewilligungsgesuchs vereinfacht wird, wie sie am Dienstag mitteilte. Allerdings brauche es für eine saubere Einführung genügend Zeit.
Die Kommission fordert daher die Einführung frühestens per 1. Januar 2023. So könnten an den Applikationen «eBau» und «ePlan» auch noch Verbesserungen vorgenommen werden und die Nutzenden erhielten mehr Zeit, sich mit den Applikationen vertraut zu machen.
Der Grosse Rat wird die Baugesetzrevision in der Wintersession 2020 beraten.
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02.05.2024
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