Die Sicherheitskommission des bernischen Grossen Rates möchte neu lokale Sportwetten zulassen. Diese Wetten hätten im Kanton Bern zwar keine Tradition, doch sei das kein Grund, sie zu verbieten. Für Sportvereine wären sie eine gute Gelegenheit, zu Geld zu kommen.
Das schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Mittwoch. Sie befasste sich mit dem neuen Geldspielgesetz, welches das bestehende Lotteriegesetz ablöst und das demnächst im Grossen Rat beraten werden soll.
Im Grundsatz befürwortet die Kommission die Vorlage der Regierung, beantragt aber vier Änderungen. Eine davon ist die Zulassung von lokalen Sportwetten. Die Rahmenbedingungen für solche Wetten seien dieselben wie für Kleinlotterien und kleine Pokerturniere, findet die Kommission. Der Aufwand für die Verwaltung wäre also gering.
Eine Mehrheit möchte ausserdem die Entwicklungszusammenarbeit aus der Liste der Bereiche streichen, welche Zuwendungen aus dem Lotteriefonds erhalten. Entwicklungszusammenarbeit sei eine Bundesaufgabe. Bei Katastrophen könne der Kanton auch in Zukunft Gelder für Ereignisse im Ausland sprechen.
Eine Minderheit schlägt vor, dass der Sportfonds dauerhaft mit 35 Prozent der Lotteriemittel finanziert wird, die dem Kanton zustehen. Heute entscheidet der Regierungsrat Jahr für Jahr über den Prozentsatz. Die Mehrheit möchte an der heutigen Praxis festhalten, weil sie mehr Flexibilität ermögliche.
Ein weiterer Minderheitsantrag verlangt, dass mit Lotteriegeldern nur gemeinnützige Vorhaben unterstützt werden dürfen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Die Kommissionsmehrheit findet, der Ausschluss von gewinnorientierten Organisationen sei nicht zielführend.
Das neue Geldspielgesetz wird nötig, damit der Kanton Bern die geänderten Bundesvorgaben erfüllen kann. Der Grosse Rat wird zudem über den Beitritt zum nationalen und zum regionalen Geldspielkonkordat befinden.
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