Gemeindefusionen Kommission will mehr Geld für Fusionen mit Zentrumsgemeinden

hn, sda

30.1.2024 - 11:51

Gemeindefusionen sind im Kanton Bern noch immer nicht der grosse Renner. Jüngst scheiterte eine Fusion von Bern und Ostermundigen.  Nun soll eine Totalrevision des Fusionsgesetzes weiterhelfen. (Archivbild)
Gemeindefusionen sind im Kanton Bern noch immer nicht der grosse Renner. Jüngst scheiterte eine Fusion von Bern und Ostermundigen. Nun soll eine Totalrevision des Fusionsgesetzes weiterhelfen. (Archivbild)
Keystone

Berner Gemeinden, die mit einer Zentrumsgemeinde ihrer Region fusionieren, sollen mehr Geld erhalten. Das fordert die Grossratskommission, die die Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes vorberaten hat.

Keystone-SDA, hn, sda

Mit seinen über 300 Gemeinden fördert der Kanton Bern seit Jahren Gemeindefusionen – auch finanziell. Zwar hat sich die Zahl der Gemeinden in den letzten Jahren reduziert, doch sind und bleiben Gemeindefusionen oft eine zähe Sache.

Jüngstes Beispiel sind die Bemühungen Berns, einen Zusammenschluss mit Agglomerationsgemeinden herbeizuführen. Am Ende bleib nur Ostermundigen als Interessent übrig. Doch an der Urne stimmten die «Mundiger» schliesslich gegen das Zusammengehen mit Bern.

Die Kantonsregierung will im Rahmen der Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes eben solche Fusionen mit Zentrumsgemeinden besser fördern. Geschehen soll dies mit einem sogenannten Zentrumsbonus, einem finanziellen Förderinstrument. Diesen Ansatz begrüsst die vorberatende Kommission in ihrer Mitteilung vom Dienstag.

Sie möchte jedoch den Zentrumsbonus erhöhen. Der Bonus besteht aus zwei Elementen: Erstens aus einer bevölkerungsabhängigen Grundpauschale und zweitens aus einem Zusammenlegungsfaktor, welcher Fusionen von drei und mehr Gemeinden zusätzlich fördert.

Nach Willen der Kommissionsmehrheit soll sich der Zusammenlegungsfaktor ab drei an der Fusion beteiligten Gemeinden für jede weitere Gemeinde um 0,4 statt 0,2 erhöhen. Mit der Verdoppelung dieses Ansatzes könne ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, ist die Kommission der Ansicht.

Eine Minderheit der Kommission findet jedoch den Antrag der Regierung besser. Die finanzielle Lage des Kantons lasse eine Erhöhung nicht zu. Ausserdem sei fraglich, ob sich die erhoffte Wirkung wirklich einstelle.

Weiterhin freiwillig

Gemeindefusionen sollen auch nach der Totalrevision des Gesetzes freiwillig bleiben. Auch das begrüsst die Kommission. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevision in der Frühlingssession vom 4. bis 14. März beraten.

2015 verlangte das Berner Kantonsparlament von der Regierung zu prüfen, wie ein Kanton mit nur noch 50 Gemeinden aussehen könnte. Drei Jahre später legte die Regierung einen Bericht vor und kam zum Schluss, dass dies kein gangbarer Weg wäre. Eher vorstellbar wäre ein Kanton mit 100 bis 150 Gemeinden. Doch auch davon rückte der Regierungsrat aufgrund kritischer Rückmeldungen ab.

Der Kanton Bern setzt vornehmlich auf finanzielle Anreize, um Gemeindefusionen zu fördern. Er verfügt auch über gewisse Durchsetzungsinstrumente, die er bisher aber nur sehr zurückhaltend einsetzte.