SozialesKöniz erwirkt erneute Überprüfung der KESB-Abgeltung durch Kanton
SDA
22.8.2019 - 11:20
Das kantonale Sozialamt muss die Abgeltung der KESB-Kosten für die Gemeinde Köniz nochmals überprüfen. Dies hat die Gemeinde mit einer Beschwerde bei der Berner Gesundheits- und Fürsorgedirektion erreicht.
Aus Sicht von Köniz fällt die Abgeltung der Kosten durch den Kanton Bern erneut zu tief aus, wie die Gemeinde am Donnerstag mitteilte. Das Gesetz verlange, dass der Kanton die Gemeinden für den Aufwand im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) vollumfänglich entschädige.
Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils hatte der Kanton die festgelegten Fallpauschalen ab 2016 um 11 Prozent erhöht. Auch mit der erhöhten Entschädigung seien die Kosten nicht abgedeckt, monierte die Gemeinde Köniz und reichte beim Kanton erneut eine Beschwerde ein.
Laut Mitteilung der Gemeinde Köniz wurde diese Beschwerde nun gutgeheissen. Demnach verlangt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom kantonalen Sozialamt eine Neubeurteilung. Dabei soll die Kostenaufstellung der Gemeinde Köniz unter die Lupe zu nehmen.
Die Gemeinde zeigte sich in der Mitteilung zuversichtlich, dass die Entschädigung in der Folge «deutlich erhöht» werden wird. Seit 2013 belaufe sich die Kostendifferenz für Köniz auf über 5 Millionen Franken. Die Gemeinde erhofft sich vom Kanton einen wegweisenden Entscheid für alle anderen Sozialdienste.
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