In den Jahren 2019 bis 2021 haben die Behörden im Kanton Bern rund 215 Beschaffungen von Baumeisterleistungen getätigt. Lediglich sechs Beschaffungsverfahren wurden abgebrochen.
Eine tendenzielle Zunahme von Verfahrensabbrüchen sei nicht ersichtlich, heisst es in einer Antwort der Berner Regierung auf eine Interpellation von Grossrätin Barbara Josi (SVP/Wimmis).
Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt Abbrüche von Verfahren nur aus wichtigen Gründen zu. Solche Gründe lagen laut Regierung bei der von Josi als Beispiel angeführten Sanierungen der Gsteigwilerbrücke in Wilderswil sowie der Alten Zulgbrücke in Steffisburg vor.
Im Falle der Gsteigwilerbrücke lag die günstigste Offerte rund 50 Prozent über Budget. Das Projekt wurde in der Folge nochmals ausgeschrieben – ohne Einsatz von Spezialbeton.
Bei der Zulgbrücke wiederum wurde das Projekt aufgrund einer Einsprache verändert, weshalb die geforderten Leistungen nochmals ausgeschrieben wurden. Zudem wurde der Bau um ein Jahr verschoben.
Die kantonalen Bauämter suchten laufend nach Optimierungen ihrer Beschaffungsverfahren, schreibt die Regierung weiter. Dabei spielten Faktoren wie vollständige und präzise Leistungsbeschriebe, zuverlässige Kostenvoranschläge oder auch sinnvolle Losgrössen eine wichtige Rolle.
Die in der Interpellationsantwort aufgeführte Statistik der Beschaffungsverfahren bezieht sich auf die Ausschreibungen für Baumeisterleistungen des kantonalen Tiefbauamtes sowie des Amtes für Grundstücke und Gebäude.