Justiz Messerstecher darf für Staatsanwältin noch nicht entlassen werden

SDA

14.2.2019 - 16:07

In der Obergerichtsverhandlung um einen Mann, der 2004 in Biel zwei Menschen erstach, hat die Staatsanwältin für eine Verlängerung der stationären Massnahme plädiert. Die Voraussetzungen für die Aufhebung der kleinen Verwahrung seien noch nicht gegeben.

Laut dem psychiatrischen Gutachten liege beim heute 32-Jährigen immer noch eine schwere psychische Störung vor, sagte Staatsanwältin Gabriela Mutti am Donnerstag. Auch eine Rückfallgefahr sei nach wie vor vorhanden. Verhältnismässig sei die Verlängerung der stationären Massnahme um drei Jahre bis 2021 ebenfalls.

Verteidiger Martin Gärtl hingegen sagte, das Gutachten spreche von einer nur noch «höchstens mittelgradig ausgeprägten Persönlichkeitsstörung». Die Rückfallgefahr sei gering. Es sei möglich, seinen Mandanten bedingt zu entlassen, um ihm weitere Fortschritte bei der Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Der 32-jährige erstach 2004 vor einer Bar in Biel zwei Männer. Er hat die Tat nie zugegeben und bestreitet sie laut Verteidiger und Staatsanwältin noch heute. Auf eine entsprechende Frage der Gerichtspräsidentin gab er am Donnerstag eine ausweichende Antwort.

Der Mann war 2006 noch zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt worden. Dazu kam es aber nie. Vielmehr verhängte 2008 ein Gericht eine sogenannte kleine Verwahrung, die 2013 ein erstes Mal und 2018 ein zweites Mal verlängert wurde.

Gegen diese zweite Verlängerung von 2018 wehrt sich der 32-Jährige mit einer Beschwerde vor Obergericht. Er findet, die Zeit sei gekommen, um ausserhalb von Gefängnismauern eine Lehre zu machen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Das Obergericht gibt das Urteil in der zweiten Nachmittagshälfte bekannt.

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