Der Mann der 2004 vor einer Bieler Bar zwei Männer erstach, wird noch nicht bedingt aus dem Strafvollzug entlassen. Er bleibt vorerst stationär therapeutisch in einer Strafanstalt untergebracht. Das hat das bernische Obergericht entschieden.
Die Berner Oberrichterin Franziska Bratschi-Rindlisbacher sagte am Donnerstag bei der Urteilseröffnung, der heute 33-jährige Mann habe in den letzten Jahren «immense Fortschritte» gemacht. Der Weg hin zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei «sehr beeindruckend». Bratschi kannte den Mann bereits von einer früheren Verhandlung vor Obergericht.
Was Staatsanwältin Gabriela Mutti in ihrem Plädoyer gesagt habe, sei aber richtig: Der 33-jährige Schweizer leide noch heute unter einer schweren psychischen Störung. Es drohe Rückfallgefahr bei einer sofortigen bedingten Entlassung.
Der Mann habe Mühe mit Veränderungen. Es sei deshalb wichtig, dass die weiteren Schritte hin zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft behutsam vonstatten gingen. Erst müsse der Mann mit einer Lehre oder anderen Massnahmen den Schritt ins Berufsleben machen und nicht gleichzeitig auch die Strafanstalt verlassen.
Man dürfe nicht aus den Augen verlieren, was Anlass gewesen sei für die Verhängung der sogenannten kleinen Verwahrung: Eine zweifache vorsätzliche Tötung in Biel.
Es wäre schade, so Oberrichterin Bratschi weiter, wenn die Fortschritte «kurz vor der Ziellinie aufs Spiel gesetzt würden». Denn laut Bratschi ist geplant, dass nach dem nächsten Schritt, dem Arbeitsexternat, im Jahr 2020 das Arbeits- und Wohnexternat folgt. Im Frühling 2021 ist die bedingte Entlassung vorgesehen.
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