JustizMutter wegen mutmasslicher Kindsmisshandlung vor Gericht
hn, sda
18.1.2021 - 16:53
Seit Montag steht vor dem Regionalgericht in Burgdorf eine 41-jährige Frau, die vor Jahren ihr Kind misshandelt haben soll. Laut einem psychiatrischen Gutachten soll die Pflegefachfrau an einer psychischen Störung leiden. Sie bestreitet die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeschuldigten vor, mehrfach die Atmung ihres damals noch kleinen Kindes behindert zu haben, was zu Erstickungskrämpfen führte und für das Mädchen Lebensgefahr bedeutete. Weiter soll die Angeschuldigte dem Mädchen ohne ärztliche Anweisung starke Beruhigungsmittel verabreicht haben. Auch für ein blaues Auge des Kindes soll die Mutter verantwortlich sein.
Eine ehemalige Mitarbeitende der Kinderschutzgruppe des Berner Inselspitals sagte am Montag vor Gericht, dass die Ursachen der Verletzungen nicht richtig erklärbar waren mit den Angaben der Eltern. Darum sei eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde ergangen, um die Sache näher zu prüfen. Es kam zu einer Anzeige.
Der Angeschuldigten wird unter anderem mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung zur Last gelegt. Sie bestreitet die Vorwürfe. Die angeklagten Tatbestände ereigneten sich in den ersten drei Lebensjahren des 2011 geborenen Kindes.
Seit mehr als sieben Jahren wurden keine weiteren Vorkommnisse mehr aktenkundig, wie der Gerichtspräsident am Montag sagte. Die von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde verfügten Massnahmen konnten inzwischen zurückgefahren werden.
Psychische Störung
Die psychiatrische Gutachterin hatte der Frau zur Tatzeit eine sogenannte artifizielle Störung attestiert. Diese nennt sich Münchhausen-by-proxy-Syndrom und hat zur Folge, dass die Betroffenen bei Drittpersonen Krankheiten vortäuschen oder gar verursachen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten oder selbst die Rolle als liebevoll aufopfernde Pflegende einzunehmen.
Die Angeschuldigte bestreitet diese Diagnose. Sie habe dafür kein Verständnis, sagte sie am Montag vor Gericht. Sie sei seit 16 Jahren Pflegefachfrau, da hätte doch in dieser Zeit auch etwas passieren müssen, wenn sie eine solche Störung hätte. Ausserdem sei sie überall gut integriert, in Familie, Beruf und Dorf. Diese Art von Aufmerksamkeit brauche sie nicht, gab die Frau mit fester, ruhiger Stimme zu Protokoll.
Ihre Familienverhältnisse bezeichnete die Angeschuldigte als harmonisch und gut. Die Vorwürfe hätten ihr zugesetzt und sie fühle sich unter Druck. In dieser Situation gebe ihr die Familie ganz besonders Halt.
Taten verdrängt?
Die Gutachterin vermutete, dass die Angeschuldigte die Taten verdrängt habe und nun überzeugt sei, sie habe damit nichts zu tun. Dies könne beispielsweise dann geschehen, wenn eine Tat überhaupt nicht mit den hohen Ansprüche an sich selber, beispielsweise als gute Mutter, in Einklang gebracht werden könne.
Die Gutachterin bejahte auch eine Rückfallgefahr. Solche Mechanismen könnten in ähnlichen Situationen wieder in Gang kommen, auch wenn nun viele Jahre seit der mutmasslichen Tat vergangen seien.
Die Gutachterin empfahl eine ambulante Psychotherapiemassnahme, wo die Frau lerne, sich ihrem damaligen, mutmasslich destruktiven Verhalten zu stellen.
Intensiv befragte das Gericht einen medizinischen Sachverständigen zu den seinerzeit festgestellten ärztlichen Befunden beim Mädchen. Im Raum stand die Frage, welche Ursachen die Erstickungskrämpfe des Mädchens gehabt hatten. Das Urteil wird für Freitag erwartet.
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