Coronavirus – Bern Nächste Berner Stadtratssitzung findet frühestens am 14. Mai statt

SDA

23.4.2020 - 15:25

Wegen des anhaltenden Verbots von Versammlungen ab fünf Personen findet auch am 7. Mai keine Sitzung des Berner Stadtrats statt. Für die Sitzung vom 14. Mai versucht die Stadt Bern, vom Regierungsrat eine Ausnahmebewilligung zu bekommen.

Wie das Stadtratsbüro am Donnerstag mitteilte, sind Ausnahmen möglich, wenn dringende Geschäfte anstehen. Es müssen auch geeignete Räume vorhanden sein und die Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die Sitzung würde in der Sporthalle Wankdorf stattfinden. Eingereicht hat das Ausnahmegesuch die Berner Stadtregierung.

Wieder an der Arbeit sind seit Ende der Frühlingsferien sämtliche Kommissionen und Gremien des Stadtrats. Damit überwache nun also das Parlament wieder die Tätigkeit der Verwaltung, schreibt das Büro des Stadtrats.

Die Aufsichtskommission des Stadtrats führte am vergangenen Montag per Videokonferenz eine Sitzung durch. Sie befasste sich unter anderem mit den Aktivitäten der Stadtregierung während der Corona-Pandemie.

Mehrere dringliche Geschäfte

Wie die Präsidentin des Berner Stadtrats, Barbara Nyffeler (SP), auf Anfrage sagte, will Berns Stadtparlament am 14. Mai mehrere Geschäfte beraten. Es geht unter anderem um den Baukredit für einen Neubau der Heilpädagogische Schule und um den Kredit für die Sanierung des Freibads Weyermannshaus. Über diese Kredite soll im Herbst das Stimmvolk entscheiden.

Auch müssten mehrere Ersatzwahlen für Kommissionen vorgenommen werden, sagt Nyffeler weiter. In diesen Kommissionen fehlten Mitglieder. Auch das erachte das Büro des Stadtrats als dringend. Eine Anpassung des Reglements für die familienergänzende Kinderbetreuung steht ebenfalls auf dem Programm. Es geht um die Umsetzung des kantonalen Betreuungsgutscheinsystems.

Die Kantonsregierung bewilligt in Zeiten des Versammlungsverbots ab fünf Personen nur dann Parlamentssitzungen, wenn es um dringliche Geschäfte geht. Im Fall einer als dringlich erachteten Sitzung des Thuner Stadtrats hat die Kantonsregierung zudem eine Maximaldauer von drei Stunden festgesetzt.

Nyffeler ist zuversichtlich, dass diese Zeit für die Beratung aller Geschäfte ausreicht. Die Geschäfte gälten als nicht bestritten, und sie habe gehört, dass sich die Fraktionen diszipliniert verhalten wollten.

Der Gemeinderat reiche das Bewilligungsgesuch bei der Kantonsregierung auf Veranlassung des Stadtrats ein, sagt sie weiter. Stadtrat und Stadtschreiber hätten zusammengearbeitet.

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