Stadt Bern Neue Vierer-/Mittelfeld-Abstimmung soll im Mai 2022 stattfinden

sr, sda

5.11.2021 - 10:33

Fussballtore hängen an einem Zaun am nördlichen Ende des Viererfelds - in der Blickmitte das Schulhaus Äussere Enge. (Archivbild)
Fussballtore hängen an einem Zaun am nördlichen Ende des Viererfelds - in der Blickmitte das Schulhaus Äussere Enge. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Bern ist bei den Vorarbeiten für die Grossüberbauung Vierer-/Mittelfeld einen Schritt weiter: Der Gemeinderat hat eine Abstimmungsvorlage zu Kreditaufstockungen und zur Landabgabe an den Stadtrat verabschiedet.

Keystone-SDA, sr, sda

Wie die Berner Stadtregierung am Freitag mitteilte, werden Berns Stimmberechtigte voraussichtlich am 15. Mai 2022 darüber befinden. Es geht einerseits um die Aufstockung eines bereits im Jahr 2016 genehmigten Kredits von 71,8 Millionen Franken um 124,6 Millionen auf neu 196,4 Millionen Franken.

Anderseits sollen Berns Stimmberechtigte die Abgabe des städtischen Lands im Baurecht an Investorinnen und Investoren absegnen. Der Gemeinderat erhielte die Berechtigung, die einzelnen Baurechtsverträge abzuschliessen.

Wie die Berner Stadtregierung in ihrer Mitteilung schreibt, laufen von den städtischen Gesamtinvestitionen von 196,4 Millionen Franken 17,3 Millionen oder 8,8 Prozent über den allgemeinen, steuerfinanzierten Haushalt. Der Rest wird Sonderrechnungen und Spezialfinanzierungen belastet.

1140 Wohnungen

Auf dem heute weitgehend unüberbauten Vierer- und dem angrenzenden Mittelfeld will die Stadt Bern ein neues Quartier mit rund 1140 Wohnungen, 650 Arbeitsplätzen, einem Stadtteilpark und einer Schule bauen respektive ermöglichen. Das Gelände befindet sich zwischen Länggasse und Äusserer Enge.

2016 bewilligte das Stimmvolk an der Urne die Einzonung und den Kauf des Landes vom damaligen Eigentümer Kanton Bern. Damals kündigte die Stadt Bern an, über die Kredite für Infrastruktur und Erschliessung sowie über eine allfällige Abgabe des Areals im Baurecht befänden die Stimmberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt. Nun ist dieser Zeitpunkt da.

Die Berner Stadtregierung bekräftigt in ihrer Mitteilung vom Freitag, dass sie auf dem Viererfeld 50 Prozent der Wohnfläche und auf dem Mittelfeld mindestens 50 Prozent für gemeinnützigen Wohnbau reservieren will. Das wird in der Ausschreibung an Investoren so festgehalten. Sie behält sich die Möglichkeit offen, eines oder mehrere Projekte des gemeinnützigen Wohnungsbaus selber zu realisieren.

Gesetzt für die erste Etappe sind die Hauptstadtgenossenschaft, die Pensionskasse der Berner Kantonalbank, die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern und die Schweizerische Mobiliar Asset Management AG. Auch mit der Burgergemeinde ist für die erste Etappe eine Zusammenarbeit vorgesehen.

Die Ausschreibung von Baurechtsparzellen ab der zweiten Bauetappe erfolgt in öffentlichen Evaluationsverfahren mit den bereits definierten Eckwerten eines Vergabeprozesses.

Strassen, Wasser, Grünräume

Bei den bisher bereits ausgegebenen 71,8 Millionen Franken handelt es sich ausser um den Kaufpreis des Landes um den Ausgleich des Planungsmehrwerts und alle bisher angefallenen Planungs- und Entwicklungskosten.

Mit den neu zu bewilligenden 124,6 Millionen Franken sollen unter anderem die Erschliessung mit Strassen und Wasser sowie Grünräume finanziert werden. Die Kredite für Projektierung und Realisierung basieren auf einer Schätzung mit einer Kostengenauigkeit von 25 bis 30 Prozent.

91,2 Prozent der 124,6 Millionen Franken werden der Sonderrechnung des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, den gebührenfinanzierten Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Entsorgung + Recycling sowie der Spezialfinanzierung Abgeltung Planungsmehrwert entnommen.

Aktuelle Berechnungen zeigten, schreibt der Berner Gemeinderat, dass der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik mit der Entwicklung des Areals eine nachhaltige Rendite erzielen könne: Die Anlagekosten des Fonds würden auf rund 146,6 Millionen Franken geschätzt.

Die prognostizierten Einnahmen aus den jährlichen Baurechtszinsen lägen bei insgesamt 4,4 Millionen Franken. Werde von einer Verzinsung von 3 Prozent ausgegangen, sei ein ausgeglichenes Ergebnis möglich.