GesetzeNeues Berner Notariatsrecht tritt am 1. Juni in Kraft
sr, sda
30.4.2021 - 10:02
Ab dem 1. Juni gelten für die Berner Notarinnen und Notare neue Regeln: An diesem Tag tritt das neue Notariatsgesetz in Kraft, welches der bernische Grosse Rat im März 2020 verabschiedete. Das neue Gesetz bringt vor allem wettbewerbsorientierte Gebühren und grössere Organisationsfreiheiten für die Notare.
Keystone-SDA, sr, sda
30.04.2021, 10:02
SDA
Wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte, hat sie die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des Notariatsgesetzes geschaffen, indem sie auf der Verordnungsebene verschiedene Anpassungen vornahm.
Ab dem 1. Juni können sich Notarinnen und Notare beispielsweise in einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisieren. Ebenfalls möglich sind Bürogemeinschaften mit anderen qualifizierten Beratungsdienstleistern.
Das Gesellschaftskapital einer Notariats-AG muss sich aber zu mindestens drei Vierteln im Besitz von Notarinnen oder Notaren befinden. Mitglieder im obersten Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, dürfen zudem nur Notarinnen und Notare oder Anwältinnen oder Anwälte sein.
Gewisse Gebühren neu nach Zeitaufwand
Manche Notariatsgebühren werden künftig nach Zeitaufwand berechnet – zum Beispiel Eheverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge und Beglaubigungen. Anders sieht es bei sogenannten Geschäften mit Geschäftswert aus, häufig Immobilien- und Landverträge. Für sie gilt weiterhin ein gestaffelter Rahmentarif.
Neu gibt es zudem einen Sozialtarif für Bedürftige. Das bestimmte der bernische Grosse Rat im März 2020. Der Grosse Rat entschied damals auch, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Notariate evaluiert, also untersucht wird.
Die Kantonsregierung schreibt in ihrer Mitteilung vom Freitag, ab Juni werde der Kanton Bern ein schweizweit vergleichsweise modernes Notariatsrecht haben.
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