Der Kanton Bern erhält eine neue Gesetzesgrundlage zur Sammlung von Personendaten. Der Grosse Rat hat den Erlass am Dienstag nach einer einzigen Lesung mit 129 zu 11 Stimmen verabschiedet.
Das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen (PDSG) löst einen Erlass von 2006 ab und soll dazu beitragen, die heute sechs verwaltungsweit genutzten Personendatensammlungen zu optimieren.
Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse soll vorangetrieben, Prozesse vereinfacht und Mehrspurigkeiten eliminiert werden. So lasse sich die Effizienz der Kantonsverwaltung steigern, warb die Regierung für die Vorlage.
Chancenlos war ein Rückweisungsantrag der Grünen. Diese verlangten unter anderem ein Konzept, das hinreichend kläre, wie die teilweise sehr sensiblen Daten vor Hackerangriffen geschützt werden. Auch seien die finanziellen Folgen der Zusammenführung bestehender Datensammlungen transparent darzustellen.
Der Rat lehnte die Rückweisung mit 127 zu 15 Stimmen ab. Regierungsrätin Beatrice Simon (BDP) hatte zuvor erklärt, die Bedenken der Grünen seien nicht gerechtfertigt. Zu den Zielen des Gesetzes gehöre ja gerade, Personendaten von Bürgerinnen und Bürgern besser vor unrechtmässiger Verwendung zu schützen.
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