PolizeigesetzNeues Polizeigesetz tritt ohne angefochtene Artikel in Kraft
SDA
22.11.2019 - 09:55
Das neue Polizeigesetz des Kantons Bern tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft. Ausgenommen sind drei Bestimmungen, gegen die noch Beschwerden hängig sind.
Umstritten sind nach wie vor die Regelungen zur Wegweisung von Fahrenden, zur polizeilichen Observation und zur Überwälzung von Kosten auf Organisatoren von Kundgebungen, bei denen es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.
Die Berner Kantonsregierung setzt die drei angefochtenen Bestimmungen vorerst nicht in Kraft. Die polizeiliche Observation sei hingegen ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. Sie bleibe deshalb gestützt auf die Bestimmungen des alten Polizeigesetzes möglich.
Das neue Polizeigesetz verbessert unter anderem den Schutz von Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt und schafft zusätzliche Möglichkeiten bei der polizeilichen Vorermittlung. Damit könne schwere Kriminalität stärker bekämpft werden, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag.
Mit der Pauschalisierung der polizeilichen Interventionskosten soll schliesslich auch der administrative Aufwand der Polizei sinken. Aufgrund des neuen Polizeigesetzes wurde auch die Polizeiverordnung wo nötig angepasst.
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