Extremismus Nidaus Sozialdienst soll im Fall Ramadan richtig gehandelt haben

SDA

14.12.2017 - 15:10

Der Fall des sogenannten "Hasspredigers von Biel" hat den Nidauer Gemeinderat veranlasst, diesem Thema eine Klausursitzung zu widmen. Prediger Abu Ramadan wohnt in Nidau. Die Nidauer Exekutive hält nach der Sitzung fest, der Nidauer Sozialdienst habe richtig gehandelt.

Die Stadtregierung schreibt in einer Mitteilung vom Donnerstag, die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) habe das Dossier geprüft. Sie habe festgehalten, der Nidauer Sozialdienst habe alles unternommen, was im gesetzlichen Rahmen gelegen habe und möglich gewesen sei.

Der Nidauer Sozialdienst habe seit 2009 die Kontrollmechanismen intensiviert und die Instrumente angewendet. Zudem sei ein Mal die Sozialinspektion engagiert worden. Dem Nidauer Sozialdienst könne nicht vorgeworfen werden, er sei nachlässig gewesen.

Es braucht bessere Information

Nidaus Stadtregierung findet allerdings trotz dieses Befunds, es gebe "verschiedene Systemmängel". Diese Mängel haben Vertreterinnen und Vertreter der Städte Biel und Nidau im Oktober mit den Kantonsbehörden erörtert. Es braucht nach Nidauer Angaben vor allem einen verstärkten Informationsaustausch zwischen den Behörden.

Nidaus Stadtpräsidentin Sandra Hess sagte dazu auf Anfrage, beispielsweise fehle es an Rückmeldungen der Kantonsverwaltung zu Meldungen der lokalen Sozialdienste. Auch sollte mitunter gemeinsam definiert werden, wie in einem bestimmten Fall vorzugehen sei.

Gundekar Giebel, Kommunikationsbeauftragter der GEF, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage die Nidauer Angaben. Er wies darauf hin, dass der Kanton Bern nach dem Treffen der GEF und der kantonalen Polizei- und Militärdirektion mit Vertretern der Städte Biel und Nidau eine Medienmitteilung versandte.

Darin bezeichnen der Kanton Bern und die beiden Städte einen verbesserten Informationsaustausch als Möglichkeit, solche Fälle künftig "frühzeitig und konsequent angehen zu können".

Strafanzeige eingereicht

Nidaus Gemeinderat hat im Weiteren beschlossen, eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen. Sie richtet sich gegen Unbekannt. Die Nidauer Stadtregierung will so mit Hilfe der Justiz herausfinden, wie vertrauliche Daten und Dokumente aus dem Dossier Abu Ramadan an die Öffentlichkeit gelangten.

Schliesslich hat der Nidauer Gemeinderat auch beschlossen, das Thema Radikalisierungsprävention vertieft zu bearbeiten.

Als Flüchtling eingereist

Die Zeitungen "Der Bund" und "Tages-Anzeiger" sowie das Schweizer Fernsehen SRF berichteten im August, der Prediger habe in der Bieler Ar'Rahman-Moschee auf Arabisch gegen Andersgläubige gehetzt. Die Medien berufen sich dabei unter anderem auf Tonbandaufnahmen. Demnach soll der Vorbeter zur Vernichtung Andersgläubiger aufgerufen haben.

Der Beschuldigte bestritt danach in einem Interview, Menschen zur Gewalt aufgerufen zu haben. Das Zitat, auf das sich die beiden Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund" bei ihren Vorwurf stützten, sei falsch übersetzt. Er habe nicht andere Menschen angestachelt, sondern Allah, also Gott, aufgerufen, die Feinde der Religionen zu "übernehmen".

Der Mann reiste im Oktober 1998 als Flüchtling in die Schweiz ein. Den Asylstatus erhielt er 2001. Heute hat er den Ausweis C. Das Staatssekretariat für Migration widerrief die Asyl- und Flüchtlingseigenschaft des langjährigen Sozialhilfebezügers, weil der Mann angeblich einen libyschen Pass besitzt und bereits mehrmals in sein Heimatland zurückgereist ist.

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