StrassenverkehrÖkologischere Motorfahrzeugsteuern bereit für Ratsdebatte
bd, sda
20.11.2020 - 12:29
Umweltschädliche Fahrzeuge sollen im Kanton Bern stärker besteuert werden. Der Regierungsrat sieht sich nach der Vernehmlassung in der Stossrichtung seiner Vorschläge bestätigt und hat das Gesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden begrüsse die Revisionsvorlage über die Besteuerung der Motorfahrzeuge aus ökologischer Sicht, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Nur einzelnen Interessengruppen ginge der Vorschlag zu weit oder zu wenig weit.
Auf Zustimmung stiess die Verknüpfung der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer mit einer Senkung bei den allgemeinen Steuern natürlicher Personen. Der Regierungsrat hat diese Regelung entsprechend im Gesetz gefestigt.
Breit abgelehnt worden sei jedoch die beabsichtigte Lockerung der Zweckbindung bei der Verwendung der Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer, so die Regierung. Der Regierungsrat sieht deshalb von einer solchen ab.
40 Millionen Franken mehr
Die Vernehmlassung fand von Mitte März bis Mitte Juni 2020 statt. Der Grosse Rat wird die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession 2021 beraten. Die Revision sieht vor, die Strassenverkehrssteuer um 40 Millionen Franken anzuheben. Damit würde sie nach Angaben der Kantonsregierung leicht über dem schweizerischen Mittelwert liegen.
Heute werden im Kanton Bern Strassenfahrzeuge einzig nach ihrem Gewicht besteuert. Künftig soll bei Personenwagen und Lieferwagen neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden.
Geplant ist, den degressiven Gewichtstarif, der schwere Fahrzeuge bislang begünstigte, zu streichen. Bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs ist eine abgestufte progressive Besteuerung vorgesehen. Das heisst: Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emissionen, so fällt dieser Besteuerungsanteil überhaupt nicht oder nur bescheiden ins Gewicht.
Bei Motorrädern soll neu neben dem Gewicht auch die Leistung in Kilowattstunden (kW) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten werden damit künftig im Sinne des Verursacherprinzips gerechter belastet. Wer leichte und schadstoffarme Fahrzeuge verwendet, profitiert.
Motivation für umweltgerechte Fahrzeugwahl
Die neuen, ökologischen Bemessungskriterien sollen die Bevölkerung sensibilisieren und motivieren, sich für ein möglichst umweltgerechtes und klimaschonendes Fahrzeug zu entscheiden.
Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Für Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge gibt es keine Änderungen.
Besonderen Regelungen unterliegen aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung Lieferwagen. Sie werden künftig ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert, jedoch zu anderen Ansätzen
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