Grosser Rat BEParlament erhöht Steuerabzug für Kita-Kosten auf 16'000 Franken
SDA
28.11.2019 - 16:38
Im Kanton Bern steigt der Steuerabzug für familienexterne Kinderbetreuung von 8000 Franken auf maximal 16'000 Franken. Dies hat der Grosse Rat am Donnerstag in der ersten Lesung des Steuergesetzes beschlossen. Die Detailberatung geht am Montag weiter.
Bei der kontroversen Debatte rund um die Frage der Kinderbetreuungskosten lehnte der Rat einen Systemwechsel zu Steuergutschriften ab.
Die SP wollte für die Drittbetreuung jedes Kindes eine Steuergutschrift von 1000 Franken festschreiben. Dieser Antrag scheiterte ebenso wie der Antrag der EVP, welche diese Gutschrift auch für Eltern gewähren wollten, die ihre Kinder selber betreuen.
Die Mehrheit des Grossen Rates sprach sich schliesslich mit 73 zu 69 Stimmen dafür aus, den steuerlichen Abzug für die Kita-Kosten auf 16'000 Franken festzulegen. Damit folgte das Parlament dem Vorschlag von Regierung und einer Minderheit der vorberatenden Finanzkommission (Fiko).
Die Fiko-Mehrheit hatte sich für einen Maximalabzug von 12'000 Franken ausgesprochen. Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) rief das Parlament dazu auf, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur «Lippenbekenntnisse» zu machen, sondern im Hinblick auf den Fachkräftemangel ein «wichtiges Zeichen» zu setzen.
Ursprünglich hatte die Regierung gar einen Abzug von bis zu 25'000 Franken vorgeschlagen, was sich aber in der Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig erwies. Nichts wissen wollte der Grosse Rat von einem Antrag aus SVP-Kreisen, welche den Abzug wie bisher bei 8000 Franken belassen wollte.
Umsetzung Unternehmenssteuerreform
Die Detailberatung zur Revision des Steuergesetzes wird am Montag fortgesetzt. Mit der Vorlage setzt der Kanton Bern die Unternehmenssteuerreform des Bundes um, will darüber hinaus aber auch Privatpersonen steuerlich entlasten.
Ein Rückweisungsantrag der Grünen wurde mit 126 zu 15 Stimmen klar verworfen. Die Grünen wollten die Vorlage mit einer Gegenfinanzierung ausstatten und so sicherstellen, dass Steuerausfälle nicht zu einem Leistungsabbau führen.
Die Ratsmehrheit sah jedoch einen dringenden Handlungsbedarf, um im interkantonalen Steuerwettbewerb nicht den Anschluss zu verlieren. Die Steuergesetzrevision ist Teil eines Gesamtpaketes, das ab 2021 eine Senkung der kantonalen Steueranlage vorsieht.
In der Detailberatung ging es am Donnerstag um die Frage, wie gross der Handlungsspielraum für Steuersenkungen bei juristischen Personen sein soll. Das Gesetz legt eine Abweichung von maximal 20 Prozent zur Steueranlage fest. Die SP wollte diesen Spielraum auf höchstens 10 Prozent beschränken, unterlag aber mit 53 zu 92 Stimmen.
Die Grünen blitzten mit dem Antrag ab, jede Veränderung der Steueranlage dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Rat hielt mit 84 zur 54 Stimmen am heute geltenden Recht fest, wonach ein Referendum nur dann möglich ist, wenn die Steueranlage 3.26 übersteigt.
Angriff auf Pauschalbesteuerung scheitert
Die linksgrüne Ratsseite scheiterte mit dem Begehren, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schützenhilfe gab es dabei von Teilen der EVP und GLP: Die Privilegierung der Superreichen sei der Steuerehrlichkeit abträglich, wurde kritisiert.
Mit 85 zu 62 Stimmen hielt die Mehrheit an der Pauschalbesteuerung fest. Fiko-Präsident Daniel Bichsel (SVP) verwies auf frühere Volksentscheide, bei denen sich das Berner Stimmvolk gegen die Abschaffung ausgesprochen hatte.
Bei der Teilbesteuerung von Dividenden hielt das Parlament wie von Regierung und Fiko vorgeschlagen am Umfang von 50 Prozent fest, Eine Minderheit wollte den steuerbaren Anteil auf 70 Prozent heben, was 20 Millionen Franken Steuern ausmachen würde.
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