Archivierung Psychiatrie-Akten sollen ins Berner Staatsarchiv

pa, sda

3.6.2022 - 10:00

Das Archiv des Psychiatriezentrums Münsingen soll ins Berner Staatsarchiv überführt werden. (Archivbild)
Das Archiv des Psychiatriezentrums Münsingen soll ins Berner Staatsarchiv überführt werden. (Archivbild)
Keystone

Die Archive der drei psychiatrischen Kliniken in Bern, Münsingen und Biel sollen ins Staatsarchiv überführt werden. Dafür ist eine Änderung des Archivierungsgesetzes nötig, welche die Berner Regierung bis im September in die Vernehmlassung schickt.

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Nebst der Überführung der bestehenden und historisch wertvollen Archive sollen auch künftig ausgewählte Psychiatrieakten im Staatsarchiv aufbewahrt werden, teilte der Kanton Bern am Freitag mit.

Die drei ehemals staatlichen Institutionen sind seit 2016 selbständig. Bereits bei der Loslösung stellte sich die Frage, wie deren Archive gesichert werden können. Eine Überführung ins Staatsarchiv wurde demnach von allen Seiten als die beste Lösung angesehen, wie aus dem Gesetzesvortrag hervorgeht.

Im Rahmen der Aufarbeitung der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben viele Betroffene ihre Dossiers bei den Kliniken angefordert. Die Opfer können ihre Ansprüche auf Entschädigung zeitlich unbeschränkt geltend machen, nachdem eine zunächst vorgesehene Frist vom Bundesparlament aufgehoben wurde.

Grundlage für Beiträge an Gosteli-Archiv

Die Gesetzesrevision stellt zudem die Archive der dezentralen Verwaltungsstellen rechtlich der Zentralverwaltung gleich. Weiter werden die Rechtsgrundlagen für Staatsbeiträge für Forschungseinrichtungen wie das Gosteli-Archiv geschaffen.

Das Kantonsparlament hatte im Herbst 2021 beschlossen, das bislang von Privaten finanzierten Archiv zur Geschichte der Schweizer Frauenbewegung mit Kantonsbeiträgen zu unterstützen.