42 Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung brauchen ein neues Zuhause: Im Wohnheim auf dem Areal des Psychiatriezentrums Münsingen (PZM) können sie höchstens bis Anfang kommenden Jahres bleiben.
Denn das «Wohnheim im Park» wird per Februar 2020 geschlossen. Im Gegenzug soll das ambulante Angebot für geistig Behinderte ausgebaut werden. Die PZM AG begründet den Schritt in einem Communiqué mit den veränderten Rahmenbedingungen.
Die Angehörigen und gesetzlichen Vertreter der Heimbewohner wurden am Dienstag schriftlich über die Schliessung informiert. Sie sollen bei der Suche nach einem neuen Platz vom PZM und vom Kanton unterstützt werden.
Dafür haben sie knapp ein Jahr Zeit. «Wir wollten keine Hauruck-Übung», betonte PZM-Verwaltungsratspräsident Beat Straubhaar im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
45 Mitarbeitende
Von der Schliessung betroffen sind auch 45 Mitarbeitende. Das Psychiatriezentrum hofft, für alle «ein möglichst adäquates Stellenangebot innerhalb oder ausserhalb des PZM» zu finden.
Direktor Rolf Ineichen zeigte sich auf Anfrage zuversichtlich, dass dies gelingen wird. Erst vor kurzem habe man durch die Schliessung von zwei Langzeit-Stationen eine Lösung für 30 Mitarbeitende suchen müssen – und auch gefunden.
Durch die Stärkung des ambulanten Angebots entstünden zudem 20 neue Arbeitsplätze. Denn bis März 2020 soll eine «Intensivwohngruppe» aufgebaut werden. Hier sollen geistig Behinderte maximal ein Jahr wohnen können, wenn sie nach einer Krisensituation nicht mehr spitalbedürftig, aber noch nicht «wohnheimfähig» sind.
Gesellschaftliche Veränderung
Für die Mitarbeitenden komme die Schliessung des «Wohnheims im Park» nicht überraschend, sagte Ineichen. Viele hätten vermutet, dass etwas im Tun sei. Trotzdem sitze der Schock natürlich tief.
Dass geistig Behinderte in Psychiatrischen Kliniken wohnen, wird schon seit den 1990er-Jahren in Frage gestellt. Die Zeiten hätten sich eben geändert, sagte Verwaltungsratspräsident Straubhaar – früher habe man die Menschen «versorgt», heute versuche man, sie in geeigneten Heimen unterzubringen und in der Gesellschaft zu integrieren.
Das «Wohnheim im Park» verfügte bislang über eine gute Auslastung. Mit der Verselbständigung der kantonalen Psychiatriebetriebe 2017 fiel es allerdings unter die kantonale Heimverordnung und erhielt damit neue gesetzliche Auflagen. Die Betriebsbewilligung wurde auf 2021 befristet.
Neues Vergütungssystem
Eine weitere Schwierigkeit ist die geplante Vergütungsänderung. In Zukunft soll bekanntlich der Pensionär und nicht mehr die betreuende Institution finanziert werden. Die PZM-Führung geht davon aus, dass die Nachfrage für Heime wie jenes in Münsingen dadurch zurückgehen wird.
Angehörige dürften eher ein geeignetes Wohnheim in ihrer Nähe aussuchen – oder aber die Menschen daheim betreuen und mit dem zur Verfügung stehenden Geld eine Hilfskraft finanzieren.
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