Kirchenglocken Rechtsstreit um Worber Kirchenglocken beigelegt

SDA

24.4.2019 - 14:34

Die Kirchenglocken in Worb werden in der Nacht definitiv nur noch stündlich schlagen. Die Kirchgemeinde akzeptiert ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts, das den Viertelstundenschlag von 22 Uhr bis 07 Uhr früh verbot.

In einem ähnlich gelagerten Fall in Wädenswil ZH hatte das Bundesgericht 2017 entschieden, dass der nächtliche Viertelstundenschlag keine erhebliche Ruhestörung darstellt.

Allerdings machten die höchsten Richter auch klar, dass es sich um einen Einzelfallentscheid handelt. Das heisst, dass das Wädenswiler Urteil nicht einfach auf andere Fälle übertragbar ist.

Das bernische Verwaltungsgericht nahm in seinem Urteil von Anfang April auch die Überlegungen des Bundesgerichts im Fall Wädenswil auf. Die Verwaltungsrichter kamen indessen zum Schluss, dass die Glocken in Worb deutlich lauter sind als jene in Wädenswil.

Nach einer Analyse der Urteilsbegründung verzichtet die Kirchgemeinde Worb nun auf einen Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils ans Bundesgericht. Das schreibt die Kirchgemeinde in einer Mitteilung, welche das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF am Mittwoch wiedergab.

Beim nächtlichen Glockenschlag in Worb handelt es sich laut Kirchgemeinde um ein sogenannt bürgerliches Geläut. Es wird von der Einwohnergemeinde in Auftrag gegeben und soll den Tag zeitlich strukturieren.

Da die Einwohnergemeinde als Auftraggeberin bisher keine rechtlichen Schritte unternommen habe, verzichte auch die reformierte Kirchgemeinde auf den Gang ans Bundesgericht, heisst es in der Mitteilung.

Demnach dürfte das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden. Ab diesem Zeitpunkt wird in Worb der Viertelstundenschlag in der Nacht eingestellt. Der stündliche Glockenschlag bleibt hingegen. Tagsüber bleibt der viertelstündliche Glockenschlag erhalten.

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