Kantonale AbstimmungRegierungsrat für besseren Jugendschutz und vier Sonntagsverkäufe
hn, sda
10.2.2021 - 09:58
Der Kanton Bern will den Verkauf von E-Zigaretten gesetzlich regeln und für den Detailhandel vier statt bisher zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr erlauben. Der Regierungsrat unterstützt diese beiden Vorhaben, über die das Berner Stimmvolk am 7. März 2021 entscheidet.
Beide Vorhaben sind Teil einer Revision des Handels- und Gewerbegesetzes. Während der verbesserte Jugendschutz bei den E-Zigaretten in Regierung und Parlament unbestritten ist, gehen die Meinungen bei den Sonntagsverkäufen auseinander, wie Wirtschaftsdirektor, Regierungsrat Christoph Ammann (SP), am Mittwoch vor den Medien in Bern erläuterte.
Drei Antworten
Um zu Verhindern, dass im Falle eines Neins zu einem der beiden Vorhaben die ganze Gesetzesrevision scheitert, können die Stimmberechtigten über zwei Varianten entscheiden.
Der Hauptantrag, der von Regierung und Parlament unterstützt wird, beinhaltet die unbestrittene E-Zigaretten-Regelung sowie die Erweiterung der Sonntagsverkäufe von heute zwei auf vier pro Jahr. Der Eventualantrag beinhaltet ebenfalls die unbestrittene E-Zigaretten-Regelung, jedoch keine Erweiterung der Sonntagsverkäufe.
Schliesslich werden die Stimmberechtigten auch noch gefragt, welchem Antrag sie den Vorzug geben, sollten beide angenommen werden. Insgesamt sind also drei Abstimmungsfragen zu beantworten.
Der Regierungsrat unterstützt den Hauptantrag, wie Ammann ausführte. Mit zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufen könne der Detailhandel konkurrenzfähiger gemacht werden. Dieser stehe nicht erst seit der Coronakrise unter Druck. Der Online-Handel und der Einkaufstourismus setzten ihm schon vor der Krise zu.
Die Arbeit am Sonntag soll für das Personal freiwillig und mit einem Lohnzuschlag beglichen werden, wie Ammann festhielt. Die Arbeitszeit wird durch die Sonntagsverkäufe nicht ausgeweitet.
Gegen die Revision des Handelsgesetztes haben Gegner erfolgreich das Referendum ergriffen. Sie kritisieren, dass vor allem Grossverteiler und Ladenketten von den zusätzlichen Sonntagen profitieren, kleinere Läden aber kaum. Dem Personal drohe eine Verschlechterung der ohnehin allzu oft schon prekären Arbeitsbedingungen. Zudem soll der Sonntag arbeitsfrei bleiben, so die Forderung vorwiegend aus den Reihen christlicher Parteien.
Bürgerliche Kreise befürworten die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe.
Gleichstellung für E-Zigaretten
Unbestritten ist die Absicht des Kantons, E-Zigaretten den gleichen gesetzlichen Regelungen zu unterstellen wie andere Raucherwaren. Denn: für E-Zigaretten gibt es bisher keine gesetzliche Regelung. Deren Verkauf an Jugendliche und Kinder ist also derzeit faktisch nicht verboten.
Das soll sich rasch ändern, wie der Wirtschaftsdirektor betonte. Zwar sei man auch auf Bundesebene daran, eine Lösung zu erarbeiten, doch diese sei frühestens Mitte 2023 parat. «Es könnte aber auch deutlich länger dauern», gab Ammann zu bedenken. Daher sei es nötig, dass der Kanton schon jetzt eine eigene gesetzliche Regelung erlasse.
Mit der neuen Regelung wird der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Auch Werbung darf keine gemacht werden. Und schliesslich unterstehen E-Zigaretten auch den gleichen Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen wie herkömmliche Zigaretten.
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