Auf der Berner Schützenmatte kam es Anfang September 2018 zu gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Personen aus dem Umfeld der Reitschule und der Polizei. Die Berner Kantonsregierung verurteilt in einer Antwort auf eine Interpellation die gegen die Polizisten ausgeübte Gewalt.
Insbesondere bedauerlich sei, dass es Verletzte gegeben habe, schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Antwort. "Die Gewaltbereitschaft, die von Personen aus dem Umfeld der Reitschule immer häufiger gegen Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Sanität im Raum Schützenmatte ausgeht", verurteilt der Regierungsrat entschieden.
An besagtem Abend bewarf eine Gruppe, unter denen sich auch Vermummte befanden, die Polizei auf der Schützenmatte mit Flaschen, Steinen und Eisenstangen. Die Polizei reagierte mit Gummischrot und Reizstoff.
Die Mediengruppe der Reitschule kritisierte daraufhin das "polizeiliche Fehlverhalten" und dokumentierte diese Aussage mit einem Foto, das offenbar einen von der Polizei verletzten Mann zeigt. Auch ein Video wurde veröffentlicht, das belegen sollte, dass Polizisten die Gummischrotschüsse auf Kopfhöhe abgaben. Damit habe die Polizei gegen ihre Regeln verstossen, so die Kritik.
Genügend Zeit gehabt
Die beiden Grossrätinnen Christa Ammann (Alternative Linke) und Meret Schindler (SP) wandten sich nach der Krawallnacht mit über 20 Fragen zum Polizeieinsatz an den Regierungsrat. Sie wollten beispielsweise wissen, ob die Polizei bewusst in Kauf nahm, dass Unbeteiligte verletzt würden.
Die geltende Sicherheitsdistanz sei von den Polizeikräften eingehalten worden, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Die Polizei versuche stets, unbeteiligte Dritte nicht in Mitleidenschaft zu ziehen und im Rahme des Möglichen Warnungen abzusetzen.
"Dennoch lassen sich bei derartigen Polizeieinsätzen jeweils nicht alle Risiken vermeiden, insbesondere wenn es zu Notwehr-Situationen kommt", führt der Regierungsrat weiter aus.
Bei dem zur Diskussion stehenden Einsatz hätten die Unbeteiligten allerdings bei der sich abzeichnenden Eskalation genügend Zeit gehabt, um sich rechtzeitig vom Ort des Geschehens und aus der Gefahrenzone zu entfernen.
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