Der bernische Regierungsrat will den Fusionsdruck auf finanzschwache Gemeinden nicht zusätzlich erhöhen. Er lehnt die vom Parlament verlangte Kürzung der Gelder aus dem Finanz- und Lastenausgleich für finanzschwache Gemeinden weiterhin ab.
Mit der Kürzung sollten die betroffenen Gemeinden rascher zu einer Fusion bewogen werden, so die Idee einer knappen Parlamentsmehrheit im Herbst 2018. Den fein austarierten Finanz- und Lastenausgleich mit dem Ziel von Gemeindefusionen zu verknüpfen, hielt und hält der Regierungsrat hingegen für falsch.
Er unterstützt deshalb zwei dringliche Vorstösse, die verlangen, auf die Kürzungen zu verzichten, wie aus einer Mitteilung der Kantonsregierung vom Freitag hervorgeht. Das Kantonsparlament, der bernische Grosse Rat, wird die beiden Vorstösse in der Sommersession beraten.
Der Finanz- und Lastenausgleich zwischen wohlhabenden und finanzschwachen Gemeinden ist ein kompliziertes Räderwerk von Finanztöpfen, Berechnungsgrundlagen und Auszahlungsinstrumenten, das Politikerinnen und Politiker gerne mit eine Tinguely-Maschine vergleichen
Hin und Her
Im September 2018 diskutierte der Grosse Rat über einen Bericht zur Erfolgskontrolle beim kantonalen Finanz- und Lastenausgleich. Mit einer Planungserklärung forderte das Parlament die Regierung auf, bei der sogenannten Mindestausstattung der Gemeinden den Rotstift anzusetzen.
Die Mindestausstattung ist ein Instrument des Finanzausgleichs. Sie ist eine Art «Mindesteinkommen» für finanzschwache Gemeinden.
Konkret sollte ab 1. Januar 2020 der harmonisierte Steuerertragsindex (HEI) von heute 86 auf 84 gesenkt werden. Dieser Index ist dafür massgebend, ob eine Gemeinde eine Mindestausstattung erhält. Mit der Anpassung des Index würde der Kanton bei der Mindestausstattung jährlich 9,1 Millionen Franken einsparen.
Schon im Herbst 2018 sprach sich die Regierung gegen das Vorhaben aus. Die Zielsetzung, Gemeindefusionen zu fördern, wäre ein Fremdkörper in der Logik des fein austarierten Finanz- und Lastenausgleichs, argumentierte die Regierung.
Das Parlament entschied sich jedoch knapp mit 76 zu 71 Stimmen für die Kürzung. Der Regierungsrat machte sich in der Folge daran, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten und schickte sie in die Vernehmlassung. Bereits vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist Mitte Mai wurden im Parlament zwei dringliche Motionen eingereicht, die einen Verzicht auf die Kürzung fordern.
Damit rennen die Vorstösser bei der Regierung offene Türen ein. Nun ist wieder das Parlament am Zug.
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