Das bernische Sozialhilfegesetz bleibt wie es ist, und dennoch besteht Handlungsbedarf: Diese Meinung vertritt der kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg (SVP).
Nach dem doppelten Nein des Berner Stimmvolks zur Gesetzesrevision und zum Volksvorschlag ändere sich vorderhand nichts, stellte Schnegg am Sonntag vor den Medien fest. Für ihn bleibe es aber dabei, dass die Anstrengungen für die Integration von Sozialhilfebezügern verstärkt werden müssten.
Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten und der Wirtschaft müsse viel enger werden. Ausserdem müssten Führungsmängel behoben werden, beispielsweise durch die Einführung eines einheitlichen Fallführungssystems für alle Sozialdienste.
«Der Abstimmungskampf ist nun beendet», stellte Schnegg fest. «Ich rufe Gegner und Befürworter auf, auf der bestehenden Basis des Sozialhilfegesetzes weiter zu arbeiten und gemeinsam und konstruktiv die kantonale Sozialpolitik weiterzuentwickeln.»
Schnegg betonte, die von ihm aufgegleiste Teilrevision habe die Sozialhilfe keineswegs grundsätzlich in Frage gestellt. Vielmehr sollte das System auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Kantons Bern ausgerichtet werden. Im Zentrum sei die Hilfe zur Selbsthilfe gestanden.
Der Volksvorschlag habe nicht nur auf die generelle Senkung des Grundbedarfs verzichten wollen, stellte Schnegg weit fest. Er wäre sogar über die Skos-Richtlinien hinausgegangen.
Grundbedarf bleibt wie er ist
Der Abstimmungsentscheid vom Sonntag habe zur Folge, dass es keine generelle Anpassung des Grundbedarfs geben werde – «weder nach oben noch nach unten». Klar sei im übrigen, dass die Ziele aus dem kantonalen Sparprogramm 2018 nicht erfüllt werden könnten: «Kanton und Gemeinden werden je fünf Millionen Franken mehr zu budgetieren haben.»
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