Bern Solothurn will familienergänzende Kinderbetreuung unterstützen

roch, sda

13.3.2024 - 09:32

Eine Grafik zeigt, dass die Hälfte der Solothurner Familien ein massgebendes Einkommen von 70'000 Franken oder weniger erzielt.
Eine Grafik zeigt, dass die Hälfte der Solothurner Familien ein massgebendes Einkommen von 70'000 Franken oder weniger erzielt.
Keystone

Die familienergänzende Kinderbetreuung soll im Kanton Solothurn künftig von Kanton und allen Gemeinden über Betreuungsgutscheine mitfinanziert werden. Der Regierungsrat hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Sozialgesetzes vorgestellt.

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Ziel sei, ab dem 1. August 2025 in allen Solothurner Gemeinden Betreuungsgutscheine abzugeben und Familien so zu entlasten, teilte die Staatskanzlei mit. Momentan ist die Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsangeboten für die Gemeinden noch freiwillig.

Wichtig für Standortwettbewerb

Das neue Modell sei ein wichtiger Schritt in der Familienpolitik, um den Kanton Solothurn im interkantonalen Standortwettbewerb zu stärken, sagte Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP) am Mittwoch vor den Medien in Solothurn. «Mit dem gemeinsamen Engagement der Gemeinden und des Kantons können wir Familien entlasten, die Erwerbsbeteiligung erhöhen, Ausbildungen fördern und den Fachkräftemangel mildern.»

Neu sollen Eltern Beiträge für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien erhalten. Je geringer das Einkommen, desto höher werde die staatliche Unterstützung sein. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Familien mit einem Einkommen unter 40'000 oder 50'000 Franken die höchsten Beiträge erhalten. Je nach Variante, welche die Gemeinde wählt, sollen 85 bis 93 Prozent der Familien von Unterstützung profitieren, wie es hiess.

Kanton übernimmt 20 Prozent

Laut dem Gesetzesentwurf, der nun in die Vernehmlassung geht, übernimmt der Kanton 20 Prozent der Kosten. Wer bereits heute Betreuungsgutscheine von der Gemeinde erhalte, könne in Zukunft mit gleichen oder besseren Leistungen rechnen, hiess es. Gemeinden könnten auch über den kantonalen Mindeststandard hinausgehen.

Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen künftig dieselben Betreuungstarife bezahlen wie die Eltern von nichtbehinderten Kindern.

Die jährlichen Kosten für den Kanton werden auf bis zu 3,9 Millionen Franken geschätzt. Der Aufwand der Gemeinden solle um bis zu 6,7 Millionen auf 15,5 Millionen ansteigen. Mit bis zu 19,5 Millionen Franken würden die Eltern nach wie vor den grössten Teil der Kosten selber tragen.