Kantonsrat SO Solothurner Kantonsarzt soll Verfügungen nicht allein unterzeichnen

SDA

4.11.2020 - 13:00

Die Epidemienverordnung des Kantons Solothurn soll angepasst werden. (Symbolbild)
Die Epidemienverordnung des Kantons Solothurn soll angepasst werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Kanton Solothurn soll der Kantonsarzt bei Epidemien Allgemeinverfügungen nicht mehr allein unterschreiben. Künftig soll auch die Departementsvorsteherin unterzeichnen, nachdem der Gesamtregierungsrat der jeweiligen Anordnung zugestimmt hat. Der Solothurner Kantonsrat verlangt vom Regierungsrat eine entsprechende Änderung der kantonalen Epidemienverordnung.

Die Neuerung betrifft nur Anordnungen mit erheblicher Tragweite. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden dringlichen und fraktionsübergreifenden Auftrag am Mittwoch einstimmig für erheblich erklärt und damit an den Regierungsrat überwiesen.

Im Auftrag hiess es, es dürfe nicht sein, dass die Kompetenzen für die Anordnung etwa einer Maskenpflicht in Läden bei einer Einzelperson, also dem Kantonsarzt, angesiedelt seien. Dies wäre Aufgabe des Regierungsrates.

Im Kantonsrat sagte der Sprecher der SVP-Fraktion, Eingriffe in die Grundrechte von Unternehmen und Bürger müssten vom Regierungsrat angeordnet werden. Die SP-Sprecherin zeigte sich überzeugt, dass so die Legitimität von Allgemeinverfügungen erhöht werde.

Die Vertreterin der Grünen sagte, es könne nicht sein, dass eine Person allein Einschränkungen der Grundrechte verfügen könne. Der Sprecher der CVP/EVP/GLP-Fraktion sprach von einer «richtigen und wichtigen Anpassung». Auch die FDP stimmte dem Auftrag zu.

«Massnahmen demokratisch legitimieren»

Der Regierungsrat schrieb in seiner Stellungnahme zum Auftrag, er sei ebenfalls der Ansicht, dass Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit erheblichem Einfluss auf Grundrechte und das Wirtschaftsleben demokratisch legitimiert sein sollten. Deshalb sei etwa die Ausdehnung der Maskenpflicht auf Läden zuerst im Regierungsrat diskutiert und mit dessen Einverständnis verfügt worden, bevor der Kantonsarzt die betreffende Allgemeinverfügung erlassen habe.

Der Regierungsrat sei dafür, diese bisherige Praxis in der kantonalen Epidemienverordnung festzuschreiben. Massnahmen mit einer erheblichen Tragweite sollten künftig auch formell der vorgängigen Zustimmung des Regierungsrates bedürfen.

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