SteuernSolothurner Regierung lehnt Steuer-Initiativen aus SVP-Kreisen ab
ga, sda
2.2.2023 - 16:58
Der Solothurner Regierungsrat lehnt zwei von SVP-Kreisen lancierte Volksinitiativen zu Steuerthemen ab. Es geht um die steuerliche Bewertung von Grundstücken und um die Höhe von Steuerabzügen. Das Volk wird nach dem Parlament das letzte Wort haben.
Keystone-SDA, ga, sda
02.02.2023, 16:58
SDA
Die Initiative «Hände weg vom Katasterwert» will erreichen, dass das veraltete System der Schätzung des Steuerwerts einer Immobilie noch während mindestens zehn Jahren aufrecht erhalten wird.
Nach mehr als 50 Jahren möchte der Regierungsrat jedoch die Ermittlung der steuerbaren Werte auf neue Beine stellen. Die Ermittlung solle vereinfacht und den Vorgaben des Bundes angepasst werden.
Bund macht Vorgaben
Das geltende System führt gemäss Angaben des Regierungsrats vom Donnerstag zu viel zu tiefen Steuerwerten. Der Bund schreibe eine Besteuerung zum Verkehrswert vor. Auch die regionalen Entwicklungen der letzten 50 Jahre würden im heutigen System nicht berücksichtigt. Deshalb lehne man die Initiative klar ab.
Bereits im November hatte der Regierungsrat mitgeteilt, er lege sein Projekt zur neuen Ermittlung der steuerbaren Werte auf Eis. Er will das Ergebnis der Abstimmung über die Initiative abwarten.
Wenig Spielraum für Kanton
Nichts wissen will der Regierungsrat auch von der Volksinitiative «Hände weg von Abzügen». Das ebenfalls von SVP-Kreisen lancierte Begehren verlangt ein Moratorium bei Steuerabzügen. Danach dürfte bis zum Beginn der Steuerperiode 2032 die Abzüge für Berufsauslagen, die allgemeinen Abzüge sowie die Sozialabzüge nicht gesenkt werden.
Man plane auch künftig keine Steuererhöhung, sondern vielmehr Steuersenkungen, hält der Regierungsrat fest. Die Steuerbelastung solle jedoch für alle sinken, und nicht nur für einzelne privilegierte Gruppen. Das gelinge nur, wenn die Bemessungsgrundlage verbreitert und dafür die Steuertarife gesenkt würden.
Der Handlungsspielraum des Kantons ist gemäss Regierungsrat wegen der harmonisierten Steuergesetzgebung bei den Berufskosten und den allgemeinen Abzügen gering. Einzig über die Sozialabzüge entscheide der Kanton selber.
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