JustizvollzugSolothurner Regierung will Abläufe im Strafvollzug vereinfachen
SDA
3.7.2020 - 09:34
Im Kanton Solothurn sollen im Justizvollzug die Verfahren und Abläufe zwischen den involvierten Behörden optimiert sowie vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision des Justizvollzugsgesetzes dem Parlament zugestellt.
Es geht um die Schnittstellen zwischen den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und Polizei sowie den Justizvollzugsbehörden. Die Revision solle auch die öffentliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft des Regierungsrats.
Konkret sollen ausschliesslich die Amtsgerichte für die Rechtsfolgen zuständig sein, wenn bei einem Verurteilten eine stationäre therapeutische oder ambulante Massnahme aufgehoben wird. Der Bund erachte es als zweckmässig, dass künftig die Strafgerichte über die Aufhebung von Massnahmen befänden, heisst es in der Botschaft.
In gerichtlichen Nachverfahren soll das kantonale Amt für Justizvollzug neu eine Parteistellung haben. Das Amt soll vollzugsrechtliche Sicherheitshaft anordnen können.
Zudem soll die Revision mithelfen, den Informationsaustausch zwischen der Kantonspolizei und dem Amt für Justizvollzug bei potenziellen Gefährdern zu verbessern. Gleichzeitig will der Regierungsrat das neue Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen umsetzen.
Rückfälle vermeiden
Im Kanton Solothurn war auf Anfang 2018 der «risikoorientierte Sanktionenvollzug» eingeführt worden. Es handelt sich um eine standardisierte Fallführungsmethodik. Durch die Minimierung von Rückfällen soll die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden, wie der Regierungsrat festhält.
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