Coronavirus – Solothurn Solothurner Regierungsrat tagt bis März ohne Zuschauer

ga, sda

25.1.2021 - 13:31

Der Solothurner Regierungsrat rund um den grossen Tisch im Sitzungszimmer: Wegen der Corona-Pandemie müssen die Zuschauer vor der der Türe bleiben. (Archivbild)
Der Solothurner Regierungsrat rund um den grossen Tisch im Sitzungszimmer: Wegen der Corona-Pandemie müssen die Zuschauer vor der der Türe bleiben. (Archivbild)
Keystone

Der Solothurner Regierungsrat hält wegen der Corona-Pandemie seine Sitzungen weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Er verlängerte den seit Anfang November geltenden Besucherstopp bis zum 16. März, wie es bei der Staatskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.

Der Regierungsrat beschloss am Montag die «Verlängerung der Allgemeinverfügung betreffend den befristeten Ausschluss der Öffentlichkeit». Als europaweite Besonderheit sind die Sitzungen der Solothurner Kantonsregierung öffentlich.

Die öffentlichen Regierungssitzungen haben im Kanton Solothurn eine mehr als 100 Jahre alte Tradition. «Die Beratungen des Kantonsrats und des Regierungsrates sind öffentlich, soweit schützenswerte private oder öffentliche Interessen nicht entgegenstehen», heisst es in der Kantonsverfassung von 1986.

Nur selten wohnen Besucherinnen und Besucher einer Sitzung der Exekutive im dunkel getäferten Saal 102 im Rathaus bei. Gelegentlich will ein Lokaljournalist aus erster Hand die Entscheide des Regierungsrats erfahren oder ein Rentner versucht, seine Zeit spannend zu verbringen.

Nicht alles ist öffentlich

Die zwei Regierungsrätinnen und drei Regierungsräte sowie der Staatsschreiber sitzen jeweils um einen schweren Holztisch. Die Traktandenliste mit Sachgeschäften und mit Routinegeschäften einer Sitzung wird im Internet publiziert.

Darin ist dann auch vermerkt, welche Geschäfte «n. öff.» (nicht öffentlich) diskutiert und beschlossen werden – zum Beispiel die Vergabe eines Bauauftrags oder Personalfragen. Grosse und kontroverse Diskussionen gibt es an den Sitzungen kaum.

Zurück zur Startseite