Justiz Staatsanwältin fordert elf Jahre für Anstiftung zum Mord

SDA

7.8.2019 - 14:20

Die Staatsanwältin hat am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von elf Jahren für einen Mann verlangt, der Ende 2017 in Bern einen Kumpanen zu einem Raubmord angestiftet haben soll. Der vermeintlich gedungene Mörder erschien jedoch nicht zum vereinbarten Termin.

Der mutmassliche Auftraggeber des Mordes plante laut Anklage, einen langjährigen Freund und dessen Familie zu liquidieren und dann den Tresor im Keller des Wohnhauses zu knacken. Die beiden im Handel mit Hanf aktiven Freunde waren sich zuvor wegen Geldforderungen in die Haare geraten.

Der Angeklagte habe sich seinen Gläubiger vom Hals schaffen und an dessen Geld kommen wollen, führte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer aus. Sie forderte zur elfjährigen Freiheitsstrafe zusätzlich eine bedingte Geldstrafe zu 40 Tagessätzen zu einem noch vom Gericht zu bestimmenden Betrag.

Hartnäckiges Schweigen

Der Angeklagte bestreitet die Tat und geht stattdessen von einem Komplott gegen ihn aus. Das ging immerhin indirekt aus dem Gesagten der Anwälte hervor. Der Angeklagte selber machte am Mittwoch vor Gericht keine Angaben mehr zur Tat. Er habe in den Einvernahmen alles gesagt, sagte er und nutzte sein Recht auf Verweigerung einer Aussage.

Von einem Komplott könne keine Rede sein, sagte hingegen der Anwalt der Privatklägerschaft. Wenn dem so wäre, hätten mindestens drei involvierte Personen mitmachen und konsistent aussagen müssen. Zu den dreien gehöre auch die Ehefrau des Gläubigers, die sich damals gerade in der Scheidung von diesem befand. Dass ausgerechnet sie mit ihrem Noch-Ehemann gemeinsame Sache machen sollte, sei wenig glaubhaft.

Auch wenn der Raubmord nie in die Tat umgesetzt worden sei, so leide sein Mandant noch immer unter Angst. Der Anwalt der Privatklägerschaft forderte deshalb eine Genugtuung von 10'000 Franken für seinen Mandanten.

Opfer liquidieren und Tresor knacken

Der psychisch angeschlagene Angeklagte lernte gegen Ende 2017 in einer Berner Bar einen mehrfach vorbestraften Mann kennen, der, wie der Angeklagte auch, Drogen konsumierte. Mit diesem Mann traf sich der Angeklagte mehrfach und weihte ihn in seinen Raubmord-Plan ein.

Einmal soll er ihn mit nach Hause genommen haben und ihm ein Waffenarsenal gezeigt haben, das für die Ausführung der Tat geeignet war. In einem Baumarkt kaufte der Angeklagte dann noch fehlendes Material, darunter eine Trennscheibe, um dem Tresor zu Leibe rücken zu können.

Die beiden waren auch am Domizil des Opfers. Dort weihte der Angeklagte seinen Kumpanen in private Details der Opferfamilie ein. Der gedungene Mörder sollte die Familie mit einer Schusswaffe liquidieren, so der Plan. Der Angeklagte wollte danach den Tresor knacken. Er versprach dem vermeintlichen Gehilfen die Hälfte der Beute.

Zur Polizei gegangen

Doch der vermeintlich angeheuerte Mörder dachte nicht daran, den Plan umzusetzen. Zum vereinbarten Termin erschien er nicht. Stattdessen informierte er das Opfer und ging mit diesem zusammen zur Polizei.

Dem vielfach vorbestraften, «mit allen Wassern gewaschenen» Mord-Gehilfen sei es in den Befragungen sichtlich schwer gefallen, mit den Strafbehörden zusammenzuarbeiten, erinnerte sich die Staatsanwältin. Er habe immer wieder betont, dass er bisher nie jemanden verpfiffen habe und es ihm eigentlich gegen den Strich gehe, dies nun zu tun.

Kronzeuge nicht erschienen

Der Mann gilt in dem Fall als Kronzeuge. Dementsprechend lud ihn das Gericht auch für Mittwoch vor. Doch er erschien nicht. Das Gericht beschloss in der Folge, den Prozess ohne den Kronzeugen durchzuführen.

Dieser habe sich bei den Befragungen detailliert geäussert und dabei seinerzeit klar gemacht, dass er keine weiteren Aussagen mehr machen werde, begründete Gerichtspräsident Peter Müller den Entscheid.

Der Angeklagte, ein grossgewachsener, dunkelhaariger Mann mit Tätowierungen auf den Armen, verfolgte die Verhandlung sichtlich bewegt und wischte sich immer wieder mit einem Taschentuch Tränen aus den Augen.

Die Verteidigung wird ihr Plädoyer am Nachmittag halten. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.

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