Die Bieler Stadtregierung hat am Mittwoch verschiedene Massnahmen zur Abfederung von Rentenkürzungen bei städtischen Angestellten vorgestellt. So soll der sogenannte Koordinationsabzug auf Anfang 2021 reduziert werden.
Diese Reduktion hat zur Folge, dass sich der beitragspflichtige Lohn in der Pensionskasse um rund 3'000 Franken erhöht. Die daraus resultierenden höheren Arbeitgeberbeiträge im Umfang von jährlich rund 400'000 Franken sollen durch eine gestaffelte Entnahme aus der Spezialfinanzierung «Contrat social» finanziert werden.
Dies allerdings setzt eine Teilrevision des entsprechenden Reglements voraus, wie die Stadtbehörden am Mittwoch mitteilten. Der Gemeinderat zeigt sich überzeugt, dass damit die Arbeitgeberin Stadt Biel einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Ausfinanzierung der Leistungseinbussen leisten kann.
Diese Massnahme stärke insbesondere die jüngere Generation und jene Arbeitnehmenden, die aufgrund eines Teilzeiterwerbs ein tieferes Einkommen aufwiesen. Der Gemeinderat hat die Massnahmen in einem Bericht an den Stadtrat festgehalten.
Die Pensionskasse des Bieler Stadtpersonals steht vor der gleichen Herausforderung wie andere Kassen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Da ist zum einen die Tatsache, dass die Versicherten immer älter werden. Zum anderen befindet sich das Land in einer Tiefzinsphase.
Bereits mit der Einführung der neuen Statuten für die Bieler Pensionskasse wurden Anfang 2019 Massnahmen für die finanzielle Stabilisierung eingeleitet.
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