Für die allfällige Fusion der zwölf evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Bern und Bremgartens zu einer einzigen Kirchgemeinde Bern liegen nun die Grundlagen vor. Der Fusionsvertrag und drei Reglemente gehen bis Mitte November in eine Vernehmlassung.
Ab dem (morgigen) Mittwoch, dem 1. Juli, können die vier Dokumente auf den Sekretariaten der Kirchgemeinden eingesehen werden und Interessierte können dazu Stellung nehmen. Das teilte das Steuergremium des Projekts Kirchgemeinde Bern am Dienstag mit.
Bei den Reglementen handelt es sich um das Organisationsreglement der allfälligen fusionierten Kirchgemeinde Bern, um ein Abstimmungs- und Wahlreglement und um ein Fusionsreglement. Letzteres regelt die Übergangsphase. Die drei Reglemente werden den Stimmberechtigten gleichzeitig mit dem Fusionsvertrag vorgelegt.
Stimmen die Stimmberechtigten einem oder mehreren dieser Reglemente nicht zu, obwohl sie die Fusion im Grundsatz annehmen, sind Verfahren zur Anpassung der Reglemente vorgesehen. Zur Fusion kommt es nur, wenn mindestens neun Kirchgemeinden Ja sagen zum Fusionsvertrag.
Lehnt eine Kirchgemeinde die Fusion ab, muss sie für Personal, Finanzen und Gebäude in Zukunft selber sorgen.
Kein Sparprojekt
Laut der Mitteilung des Steuerungsgremiums geht es mit der Fusion nicht darum, Kosten zu sparen. Indem Verwaltungsaufgaben professioneller erfüllt würden, liessen sich Ressourcen für kirchliche Aktivitäten freispielen. Die Fusion würde eine Belebung des Quartierlebens bedeuten.
Innerhalb der Kirchgemeinde würden nämlich Kirchenkreise geschaffen. Diese könnten sich nach der Fusion ganz dem kirchlichen Leben widmen, weil die aufwändigen Verwaltungsaufgaben zentral wahrgenommen würden. Geleitet würden die Kirchenkreise von Kirchenkreisräten.
Welche Liegenschaften wie genutzt werden, würde erst in der neuen Kirchgemeinde ausgehandelt.
Noch kein Abstimmungstermin
Die Idee einer Fusion der zwölf Kirchgemeinden geht auf ein 2010 lanciertes Projekt mit dem «Strukturdialog» zurück. Im Sommer 2017 wurden Fusionsverhandlungen aufgenommen. Dies, nachdem sich alle zwölf Kirchgemeinden in einer Konsultativabstimmung oppositionslos für diese Verhandlungen ausgesprochen hatten.
Die Berner Kantonsregierung genehmigte für die Abklärungen Anfang 2019 einen Beitrag von 50'000 Franken. Wann die Fusionsabstimmung stattfinden wird, ist noch nicht bestimmt.
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