Die Stadt Bern will Klarheit darüber schaffen, wie politische Parteien und Kampagnen finanziert werden. Der Gemeinderat schickt eine entsprechende Transparenzvorlage in die Vernehmlassung.
Der Entwurf der Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte sieht vor, dass die im Berner Stadtparlament vertretenen Parteien ihre Finanzen jährlich offenlegen müssen. Eine Offenlegungspflicht besteht auch für die Finanzierung von städtischen Wahl- und Abstimmungskämpfen.
Bei Kampagnen müssen die Geldflüsse aber nur ab einem bestimmten Schwellenwert ausgewiesen werden. Das gilt auch für die Identität von Spenderinnen und Spendern. Zur Diskussion stehen dabei zwei Varianten, eine mit einem Schwellenwert von 1000 Franken, die andere mit einem solchen von 5000 Franken.
Auch Kandidatinnen und Kandidaten für einen Sitz im Stadtrat, im Gemeinderat oder für das Stadtpräsidium müssen ihre Wahlkampfbudgets offenlegen. Betroffen sind ebenso Personen oder Organisationen, die im Vorfeld von städtischen Abstimmungen öffentlich Position beziehen und dafür ein Budget über dem Schwellenwert vorsehen. Die Annahme anonymer Gelder oder Sachzuwendungen wird untersagt.
Die offengelegten Informationen sollen im Internet publiziert werden. Im Falle von Widerhandlungen werden Bussen von bis zu 5000 Franken ausgesprochen.
Mit gutem Beispiel voran
Auslöser der Transparenzvorlage war ein Stadtratsvorstoss. Verdeckte Zahlungen an politische Akteure können die Wahl- und Abstimmungsfreiheit tangieren und dem Ruf der Politik schaden. Als eines von wenigen Ländern in Europa kennt die Schweiz bisher keine Verpflichtung zur Offenlegung von Parteigeldern. Einzelne Kantone haben indessen Vorschriften erlassen.
Eine gesamtschweizerische Regelung wäre aus Sicht der Stadt Bern besser als Einzellösungen. Doch das rot-grün dominierte Berner Stadtparlament wollte mit gutem Beispiel vorangehen und überwies den Vorstoss.
Nach den Festtagen werden die Stadtratsparteien zur Vernehmlassung eingeladen, wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird die finalisierte Vorlage vom Gemeinderat zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Diese werden sich spätestens im November 2019 zur Vorlage äussern können. Somit wäre sichergestellt, dass die neuen Bestimmungen bei den nächsten Gemeindewahlen im Jahr 2020 bereits in Kraft treten könnten.
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