Die Solothurner Regierung klärt mit Hilfe eines Gutachtens ab, welche rechtliche Formen und Instrumente es für den Umgang mit anderen, öffentlich-rechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften gibt. Den Auftrag dazu erhielt sie am Dienstag vom Kantonsrat.
Ursprünglich hatte die SP verlangt, dass eine Charta der Religionen geschaffen werden soll. Darin hätten die religiösen Gemeinschaften verpflichtet werden sollen, die Werte der Bundesverfassung einzuhalten, die Integration ihrer Gläubigen in die Gesellschaft zu fördern und zugunsten des interreligiösen Dialogs zu handeln.
Die Regierung wehrte sich gegen die Ausarbeitung einer Charta. Es sei fraglich, ob eine Charta der Religionen das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften weiter entwickle. Zudem müsste eine Charta von den angesprochenen und betroffenen Religionsgemeinschaften selbst erarbeitet werden.
Deshalb schlug die Regierung vor, dass sie eine Expertise ausarbeitet, in denen all die Fragen zum Verhältnis zwischen Staat und öffentlich-rechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften aufgegriffen werden. Gestützt auf das Ergebnis dieser Studie will der Regierungsrat das weitere Vorgehen festlegen.
Die SP zog zwar ihren Auftrag für eine Charta zurück, doch auch die Ausarbeitung eines Gutachtens stiess nicht überall im Rat auf Wohlwollen. Von verschiedenen Sprechern und Sprecherinnen wurden die Kosten dieser Expertise kritisiert. Die SVP sprach sich sowohl gegen die Charta als auch gegen eine Expertise aus.
Man werde eine Auslegeordnung machen, wie man erreichen könne, dass sich alle Religionsgemeinschaften an die staatlichen Normen halten, sagte Regierungsrätin Susanne Schaffner. Das habe man aus allen Voten heraushören können.
Der Auftrag für die Ausarbeitung einer Expertise wurde knapp mit 48 zu 44 Stimmen bei zwei Enthaltungen für erheblich erklärt.
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