Zollikofen
Der Gemeinderat von Zollikofen durfte in eigener Kompetenz den Abbruch eines Bauernhauses beschliessen. Zu diesem Schluss kommt Regierungsstatthalter Christoph Lerch, wie er am Donnerstag mitteilte.
Lerch wies eine Beschwerde ab, soweit er überhaupt auf sie eintrat. Auf eine zweite Beschwerde trat er wegen verpasster Frist gar nicht ein.
Das ehemalige Bauernhaus befindet sich an der Bernstrasse 3, nahe Worblaufen. Der Gemeinderat hatte im Sommer entschieden, das baufällige Gebäude für 90'000 Franken abreissen zu lassen.
Die Beschwerdeführer machten geltend, der Grosse Gemeinderat sei übergangen worden. Schliesslich habe das Parlament vor sechs Jahren ausdrücklich beschlossen, das Haus nicht abzubrechen. Anders sieht es Statthalter Lerch. Für ihn ist der Abbruchbeschluss rechtens, er falle nicht in die Zuständigkeit des Parlaments.
Die Gemeinde hatte das Grundstück 1985 als Landreserve gekauft. Im alten Gebäude befinden sich heute zwei Wohnungen. Geld für dringend nötige Erneuerungen mochte der Gemeinderat nicht mehr sprechen. Das rechne sich nicht, befand er und beschloss stattdessen, das fast 200-jährige Haus abzureissen und die Fläche zu begrünen.
Zurück zur Startseite