Coronavirus – Bern Statthalter lehnt weitere Beschwerde gegen Gemeindeversammlung ab

sr, sda

3.2.2021 - 10:40

Werden die Schutzbestimmungen eingehalten, dürfen Gemeindeversammlungen auch während der Coronapandemie stattfinden. (Archivbild aus Andermatt UR).
Werden die Schutzbestimmungen eingehalten, dürfen Gemeindeversammlungen auch während der Coronapandemie stattfinden. (Archivbild aus Andermatt UR).
Keystone

Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat eine weitere Beschwerde gegen die Durchführung einer Gemeindeversammlung in Corona-Zeiten abgelehnt. Nachdem Lerch vergangene Woche schon eine Beschwerde gegen eine Versammlung in Kehrsatz abwies, hat er dies nun auch im Fall von Jegenstorf getan.

Eine Privatperson rügte laut einer Mitteilung des Statthalteramts, es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Gemeinde Jegenstorf die Gemeindeversammlung vom 20. November trotz Pandemie durchgeführt habe. Die Stimmbeteiligung an der Versammlung sei coronabedingt sehr tief gewesen.

Wie im Fall von Kehrsatz reichte diese Privatperson aber die Beschwerde erst nach der Versammlung ein. Das war zu spät: Sie hätte sich innert zehn Tagen nach Erhalt der Einladung beschweren müssen. Statthalter Lerch trat deshalb auf die Beschwerde gar nicht ein.

Wie im Fall von Kehrsatz schiebt Lerch hinterher, dass er die Beschwerde auch dann abgewiesen hätte, wenn sie fristgerecht eingereicht worden wäre: Gemeindeversammlungen könnten nach geltenden Corona-Bestimmungen abgehalten werden, wenn keine Hinweise darauf bestünden, dass das geforderte Schutzkonzept verletzt wurde.

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